NAr. 106. 61
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ansgegeben Schwerin, Montag, den 17. Juli 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend das Betreten von Flugplätzen usw.
Herangehen an Luftfahrzeuge. (2) Bekanntmachung, betreffend Be-
reitung von Backware. (3) Bekanntmachung zur Ausführung der
Bundesratsverordnung über Grünkern vom 3. Juli 1916. (4) Be-
kanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 6. Julie
1916 zur Ergänzung der Verordnung über die Errichtung von Preis=
. 25. September
prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 4 November 1915.
(5) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung über
den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom
13. April 1916. (6) Bekanntmachung, betreffend Befreiung von Lehrern
und Lehrerinnen von der Angestelltenversicherung.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 13. Juli 1916, betreffend das Betreten von Flug-
plätzen usw. Herangehen an Luftfahrzeuge.
Die nachstehende Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos des
IX. Armeekorps wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 13. Juli 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
151