Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 106. 1916. 625 
(6) Bekanntmachung vom 10. Juli 1916, betreffend Befreiung von Lehrern und 
Lehrerinnen von der Angestelltenversicherung. 
ie von den unterzeichneten Ministerien in den Bekanntmachungen vom 
22. September 1913 — Röbl. 1913 Nr. 41 — und vom 6. März 1916 — 
Rbl. 1916 Nr. 46 —, betreffend Befreiung von Lehrern und Lehrerinnen von 
der Angestelltenversicherung, auerkannte Versicherungsfreiheit erstreckt sich auch 
auf diejenigen Versicherungen, bei denen die Lehrpersonen im Hinblick auf § 390 
A.V.G. von der eigenen Beitragsleistung befreit sind und nur der Arbeitgeber- 
anteil der Versicherungsbeiträge an die Abteilung III der Allgemeinen Deutschen 
Pensionsanstalt für Lehrer und Lehrerinnen entrichtet wird. 
Schwerin, den 10. Juli 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien, 
Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. des Innern. 
Im Auftrage: Heuck. L. v. Meerheimb. 
Mit dieser Nr. 106 werden ausgegeben: Nr. 155, 156 und 157 des Reichs-Gesetzblatts 
von 1916. 
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