Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

646 Nr. 110. 1916. 
) Linoleum, 
∆y alle Waren aus Filz, Watte, 
eEm) alle Spinnstoffe und aus ihnen gefertigte Erzeugnisse, z. B. Garne, ge- 
sponnene Posamentierwaren. 
Zu 8 7, Absatz I. 
6. Fabrikanten, die ihre Erzeugnisse im Großen veräußern, sind nicht „Gewerbe- 
treibende, die Großhandel betreiben". Mit Ausnahme der Fabrikation von 
Bekleidungsstücken gilt daher § 7 Abs. nicht für Fabrikanten. 
Die Veräußerung eines ganzen Warenlagers an einen Käufer unter Auf- 
lösung des Geschäfts, insbesondere um die Befriedigung der Gläubiger zu 
ermöglichen, fällt nicht unter § 7 Absatz I. 
Veräußerung von Teilen eines Warenlagers fällt unter §5 7 Absatz I. 
Firmen, die für ihre Angestellten Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung 
herstellen, gelten als Verbraucher im Sinne von § 10. Daher gilt § 7 Absatz 1 
nicht für derartige Lieferungen, wohl aber § 11. 
Zu 8 7, Absatz II. 
10. Die Herstellung von Bekleidungsstücken ohne Bestellung für den eigenen Klein- 
verkauf des Herstellers ist nicht zulässig. 
Zu § 7, Absatz II, u. §§ 8, 11. 
11. Maßschneiderei ist Anfertigung von Ober= oder Unterbekleidung auf Bestellung 
nach Maß. 
Zu § 8, Absatz I. 
12. Waren, die vom Verbraucher bis zum 12. Juni 1916 fest gekauft waren, aber 
noch beim Verkäufer lagern, sind nicht in die Inventur aufzunehmen. 
Zu § 8, Absatz II. 
13. Die Inventur ist vom gesamten Vorrat der für den Groß= und Kleinhandel 
bestimmten Waren aufzunehmen, nicht von den Kleinhandelswaren allein. 
Vom gesamten Vorrat dürfen 20%⅝% im Kleinhandel verkauft werden. 
Zu § 8, Absatz III. . 
14. Waren, die nach Abschluß der Inventur in den Besitz des Kleinhändlers kom- 
men, können verkauft werden und sind nicht zu inventarisieren. Ihr Verkauf 
ist aber unter die 20% vom Inventurwerte der inventarisierten Waren ein- 
zurechnen. 
. Unter „Art“ ist die Zusammenfassung von Waren nach der für den Verkauf in 
Abteilungen üblichen Weise zu verstehen. Wo solche nicht bestehen, können als 
je eine Art zusammengefaßt werden: « 
Wollene Kleider- und Mäntelstoffe für Damen und Mädchen, 
Wollene Kleider- und Mäntelstoffe für Herren und Knaben, 
Baumwollene Kleider= und Schürzenstoffe, 
Wäschestoffe, 
Handschuhe, 
wo 
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