800 Nr. 132. 1916.
d.
" Titel Verlag
Wilhelm Reindel, der Scharfrichter von] Berlin No. 43, A. Weichert.
Magdeburg und die Opfer des Schaffots
200 | Das Zigeunerkind. Ohne Vater, ohne Berlin SW. 61, Verlagshaus für Volks-
Mutter, allein auf der Welt! Oder die literatur und Kunst.
Geheimnisse eines Fürstenhauses
201 |Der Zigeunerkönig Farkas Mor, genannt Berlin No. 43, A. Weichert.
die Geißel der schwarzen Berge
Die unter Nr. 3 und 4 der Liste vom 21. Juni 1916 (Rbl. Nr. 95) auf-
geführten Druckschriften
„Bunte Sammlung interessanter Erzählungen“ (Heilbronn, Verlag
Otto Weber)
19
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und
„Deutsche Roman-Woche“ (Leipzig, Verlag Vogel Vogel
G. m. b. H.)
werden hiermit von der amtlichen Liste der Schundliteratur gestrichen, fallen
also nicht mehr unter das durch die Bekanntmachung vom 21. Juni 1916 ver-
öffentlichte Verbot. ·
Schwerin, den 22. August 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
(2) Bekanntmachung vom 23. Auguft 1916, betreffend den Aufenthalt Jugend-
licher auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
Die nachstehende Verordnung des stellvertretenden kommandierenden Generals
des IX. Armeekorps wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 23. August 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.