Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 133. 1916. 809 
Weitere Mitteilungen irgendwelcher Art darf die Meldung nicht enthalten. 
Die Meldescheine sind an die Metall-Mobilmachungsstelle der Kriegs-Rohstoff- 
Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin S8W. 48, Wilhelm- 
straße 20, Fernsprecher: Lützow 9426, vorschriftsmäßig ausgefüllt und ordnungsmäßig 
frankiert bis zum 15. September 1916 einzureichen. 
Die Bestände sind in gleicher Weise fortlaufend alle 2 Monate aufzugeben unter 
Einhaltung der Einreichungsfrist bis zum 15. des betreffenden Monats. 
80. 
Anfragen. 
Alle Anfragen, die die vorliegende Bekanntmachung betreffen, lind zu richten an 
die Metall-Mobilmachungsstelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußi- 
schen Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 20. 
Altona, den 1. September 1916. 
Stellv. Generalkommando IX. A.-K. 
v. Falk, 
General der Infanterie. 
(3) Bekanntmachung vom 1. September 1916, betreffend Höchstpreise für Natur- 
rohr (Glanzrohr) und Weiden. 
Die nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden General- 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend 
Höchstpreise für Naturrohr (Glanzrohr) und Weiden, wird hiermit zur allge- 
meinen Kenntuis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung der An- 
ordnung zu überwachen. 
Schwerin, den 1. September 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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