Nr. 133. 1916. 809
Weitere Mitteilungen irgendwelcher Art darf die Meldung nicht enthalten.
Die Meldescheine sind an die Metall-Mobilmachungsstelle der Kriegs-Rohstoff-
Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin S8W. 48, Wilhelm-
straße 20, Fernsprecher: Lützow 9426, vorschriftsmäßig ausgefüllt und ordnungsmäßig
frankiert bis zum 15. September 1916 einzureichen.
Die Bestände sind in gleicher Weise fortlaufend alle 2 Monate aufzugeben unter
Einhaltung der Einreichungsfrist bis zum 15. des betreffenden Monats.
80.
Anfragen.
Alle Anfragen, die die vorliegende Bekanntmachung betreffen, lind zu richten an
die Metall-Mobilmachungsstelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußi-
schen Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 20.
Altona, den 1. September 1916.
Stellv. Generalkommando IX. A.-K.
v. Falk,
General der Infanterie.
(3) Bekanntmachung vom 1. September 1916, betreffend Höchstpreise für Natur-
rohr (Glanzrohr) und Weiden.
Die nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden General-
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend
Höchstpreise für Naturrohr (Glanzrohr) und Weiden, wird hiermit zur allge-
meinen Kenntuis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord-
nung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung der An-
ordnung zu überwachen.
Schwerin, den 1. September 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.