Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 6. 1917. 37 
8 9. 
Anfragen und Anträge. 
Anfragen sind an die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Abt. Ca, Berlin W.9, 
Köthener Straße 1—4, zu richten. · · 
über die Stellen, an welche die-monatlichen Anträge auf Zuweisung zu richten 
ind, und über die Form dieser Anträge ist die Kriegschemikalien Aktiengesell- 
8200 beauftragt, demnächst weitere Mitteilungen bekanntzugeben. 
5 10. 
Inkrafttreten. . 
Diese Bekanntmachung tritt mit Beginn des 12. Januar 1917 in Kraft. Mit 
ihrem Inkrafttreten sind die Einzelbeschlagnahmen von Calcium-Carbid aufgehoben. 
Altona, den 12. Januar 1917. 
Stellv. Generalkommando IX. A.-K. 
v. Falck, 
General der Infanterie. 
 
	        
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