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a) ob der Orc das vollständige Niederlagereche (J. 58.) hat, oder
b) ob nur ein gewöhnliches Zoll-gager (G. 66.) bei dem Hauptzollamte vorhanden ist.
Im erstern Falle ist das Abfertigungsverfahren durch das für den Ort erlassene Packhofs-Regulativ
(I. 65.) bestimme.
In dem zweiten Falle erfolge die Annahme der Waaren zum tager, nach vorausgegangener,
specieller Revision, auf den Grund der Eingangedeclaration.
. 25.
D. Weitere Behandlung, wenn die Waaren nach einem Orte bestimmt sind, wo
sich ein Hauptzollamét oder ein Haupktsteueramt mit Niederlage befindet.
Sind Waaren nach einem Orte bestimmt, wo sich ein Hauptzollame oder ein Haupt-Steuerame
mit Niederlage befinder, und wird von dem Waarenführer darauf angetragen,
solche unverzollt dahin abzulassen, so muß für die Eingangsabgabe, enrweder durch Pfandlegung
oder durch einen sichern Bürgen, der sich als Selbstschuldner verpflichcet und den
bürgschaftlichen Rechtsbehelfen entsagr, Sicherheie gestelle werden. Ob, statt derselben, in
einzelnen Fällen, die Begleitung des Transpores auf Kosten des Waarenführers Scatt finden
könne, hänge von der Bestimmung des Abfertigungsamtes ab.
Die Pfandlegung oder Bürgschaft muß, wenn die Waare genau bekannt ist, auf den
zu berechnenden Betrag der Eingangsabgabe, sonst aber auf den höchsten Abgabensatz gerichter
werden.
Das Abfertigungsame ist befuge, bekannte sichere Waarenführer, sowohl In= als Ausländer,
von der Sicherheitsleistung zu enrbinden.
§. 26.
Das Abfertigungsamt har die Waaren zur Revision zu ziehen. Diese ist eine allgemeine,
insofern nicht besondere Gründe eine Ausnahme erfordern. Statt der Zollenkrichtung
trict die Ertheilung eines Begleitscheins No. I. (I. 40.) ein, und die Waaren werden
unter Verschluß gesetzt. 1
Die erforderliche Legitimation zur Durchfahrung des Grenzbezirks erhält der Waaren-Führer
in diesem Falle, wie in allen übrigen Fällen der Begleitscheinertheilung, nach Vorschrift
des 9. 20. durch das Duplicat der Declarakion.
. 27.
E. Weitere Behandlung, wenn die Waaren zur'Verzollung bei einem Hauptsteuer—
Amte ohne Nieder lage declarirt werden.
Für die Prüfung der Zulässigkeit des Anerags, Waaren unverzolle abzulassen, um bei
einem Hauptsteueramte ohne Niederlage die Verzollung vorzunehmen, gelten beziehungs-1333.
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