Nr. 16. *#
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 1. Februar 1917.
Inhalt.
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung vom 6. No-
vember 1915, betreffend russische Arbeiter — Rböl. 1915 Nr. 178.
(2) Bekanntmachung, betreffend Arbeitsleistung nichtmilitärischer An-
gehöriger feindlicher Staaten. (3) Bekanntmachung, betreffend Beschlag-
nahme von Natron= (Eulfat-) Zellstoff, Spinnpapier und Papier-
garn. (4) Bekanntmachung, betreffend Altgnmmi. (5) Bekanntmachung,
betreffend die Getreide-Durchschnittspreise, nach denen der Geldkanon
der Domanial-Erbpächter usw. für die nächste Zahlungsperiode zu be-
rechnen ist.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 26. Januar 1917 zur Ergänzung der Bekanntmachung
vom 6. November 1915, betreffend russische Arbeiter — Rbl. 1915 Nr. 178.
In Erweiterung der Bestimmung der Ziffer II der Bekanntmachung vom
6. November 1915, betreffend russische Arbeiter — Rbl. 1915 Nr. 178 —
werden auch in den nicht zum Domanium gehörigen Landesteilen die Orts-
obrigkeiten ermächtigt, ihre Befugnis zur Genehmigung des UÜberschreitens des
Gemeinde= bezw. Gutsbezirks durch die russischen Arbeiter in geeigneten Fällen
auf die Ortsvorsteher zu übertragen.
Schwerin, den 26. Januar 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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