Contents : Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

 
 



      

Zollbetrag





Laufende
  Benennung  der  Waare.  Einheit.  in  Gold  Tara.
Nr.  Piaster.  Hundertstel.
XXXVIII.
Halbfabrikate  aus  Eisen.
1.  Rundes  und  eckiges  Stabeisen,  Bündeleisen,  Kniestücke,
  U-,  T-,  doppel-T-  Eisen,  und  ähnliches;  Eisendraht.
  100  kg  7  60
2.   Eisenbahnschienen  aus  Eisen  oder  aus  Stahl  〃  7  60
3.   Verkupferter,  verzinnter,  verzinkter  und  verbleiter
Eisendraht  ..  .  .  .  .  .  ..  ..  ..  .  ..  ..  ....  .  ..  ...  10  —
4.  Stahldraht  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  20—
5.Pflugeisen;  Eisenblech  und  Eisenplatten,  selbst  gefirnißt;
  Eisenreifen  und  zu  Reifen  bestimmte  Keine  Tara.
Stäbe            〃  10  --Stahlblech
  und  Stahlplatten:
6.  a)  roh                          .  .  .                  〃  16  --7.
  b)  polirt                                              〃  24  --8.
  Verzinktes  Weiß-  und  Schwarzblech;  anderes  Blech
und  Eisen-  oder  Stahlplatten,  lackirte,  verkupferte,
  verzinkte,  verbleite  und  vernickelte  〃   16   --XXXIX.

Ganz  grobe  Waaren  aus  Eisenguß  oder  aus
schmiedbarem  Eisen.
1.  Anker,  Schiffs-  und  Ankerketten  〃  16  --2.
  Taue  aus  Eisendraht                                          〃  24  --3.   Röhren
  aus  schmiedbarem  Eisen,  gewalzte  oder
gezogene,  und  die  Verbindungsstücke  derselben.  〃  24   --4.   Ganz
  grobe  Waaren  aus  Eisenguß,  selbst  gefirnißte  Keine  Tara.
und  auch  Theile  von  schmiedbarem  Eisen  enthaltend,
  wenn  diese  Theile  nur  zur  Verbindung
dienen,  oder  in  Verbindung  mit  Holz,  z.  B.
Oefen,  faconnirte  Platten,  Gitter,  Röhren  aus
Eisenguß          〃  12  --

















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