Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

180 
Nr. 28. 1917. 
Telegramm. 
Berlin, den 14. Februar 1917. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
Schwerin. 
Aus Anlaß der am 15 ebru i Beständeran 
. artattrdnEtchlLderes " 
gedroschenem und un r arsttindenden Erde zak er für den 1. Märd 
ge ordneten Aufnahme der Viehbestände und Kartoffelvorräte, 
¾ · e ich mir auf die große Bedeutung hinzuweisen, die eine Aufklärung aller land- 
wirtschaftlichen Kreise über die Tragweite dieser Maßnahmen besitzt. Diese Bestands- 
uFnahmen stellen erneute Anforderungen an die Zeit und Arbeitskraft der Landwirte 
un der zum größten Teil mit Amtsgeschäften wie mit eigenen landwirtschafllichen 
Grbeiten überlasteten ländlichen Ortsbehörden. 
Außerste Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit aller Beteiligten ist bei ihrer Durch= 
führung aber vaterländische Prrrrais 0n ig dadurch die Vrrsorgung unseres Heeres 
und der zum großen Teil mit Arbeiten für die Rüstung des Heeres beschäftigten städti- 
schen Bevölkerung u sichern. Ihre Arbeitskrast muß durch richtige Einteilung und ge- 
regelte Zuführung er notwendigen Lebensmittel weiter erhalten werden, damit unsere 
lapferen Truppen mit allem versehen werden, was zum Siege nötig ist. Vorbedingung 
für das Gelingen des Werkes der Sicherung unserer Volksernährung ist eine mög- 
lichst genaue und zutreffende Ubersicht überalle jetzt vorhandenen 
Vorräte, Millionen von landwirtschaftlichen Betrieben müssen an der Ablieferung 
des Notwendigen mitwirken. 
Auf jeden einzelnen Betrieb, mag er noch so klein sein, kommt 
es an. Die deutschen Handwirte und Landwirtsfrauen werden auch in diesem Falle 
ihre Pflicht gegen das Vaterland erfüllen. Sie werden dafür sorgen, daß ihre Bestände 
so genau als möglich aufgenommen werden, daß sodann die ihnen obliegenden Ab- 
lieferungen voll und rechtzeitig geschehen und daß auch die Bestellung zur neuen 
Ernte trotz aller Schwierigkeiten so gut und sorgsam wie irgend möglich erfolgt. Kein 
Soldat, kein Rüstungsarbeiter, keine Kriegerfamilie darf Mangel leiden durch eine 
Versäumnis des Landmannes, er hat die hohe und heilige Pflicht, dem Deutschen Volke 
sein tägliches Brot zu liefern und es dadurch unüberwindlich zu machen gegenüber dem 
Aushungerungsplan unserer Feinde, der sich jetzt an ihnen selbst rächt. 
Der Reichskanzler. 
von Bethmann-Holl
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.