Nr. 59 1917. 395
" ä öffentlichung einer
#)Bekantmachung vom 30. März 1917, betressend Ver «
VerordnungdesstellvertretendenGenerallommandoslx.. Armeekorps zu
Altona, betreffend Dreschkolonnen vom 23. März 1917.
Die nachstehende Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos
. Armeekorps zu Altona vom 23. März 1917, betreffend Dreschkolonnen, wird
hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. ç
Die den Kriegswirtschaftsstellen in dieser Verordnung zugewiesenen Ge-
schäfte sind von den kriegswirtschaftlichen Abteilungen der
Kreisbehörden wahrzunehmen. Die zu 7 geforderten Berichte sind bis zum
7. April d. Is. an die kriegswirtschaftliche Abteilung des unterzeichneten Mini-
steriums zu richten.
Schwerin, den 30. März 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Wbt. V. KVBl. Altona, den 23. März 1917.
Dreschkolonnen.
(Kriegsministerium 247/3. 17. A.Z. S. 11.)
III. 1. Der Mangel an ausgedroschenem Brotgetreide macht es unbedingt not-
wendig, auch während der bevorstehenden Frühjahrsbestellung den Getreide-
ausdrusch durchzuführen.
2.. Zu diesem Zwecke ersuche ich die Zivilbehörden (Landräte usw. bezw. Kriegs-
wirtschaftsstellen), sich umgehend mit den Amts-, Gemeinde= bezw. Guts-
vorstehern in Verbindung zu setzen und festzustellen, wo die Landwirte mit
dem Dreschen noch im Rückstande sind und ob es erforderlich erscheint, durch
militärische Dreschkolonnen den Ausdrusch vornehmen zu lassen.
4. Die Brigaden bezw. Inspektionen ordnen sofort für die ihr unterstellten
Truppenteile die Aufstellung von zunächst einer Dreschkolonne in Stärke
von 20 Mann mit einem Unteroffizier, möglichst Landwirt, als Führer an.
gv., ab. und ausgebildete kv. Leute. 6
Aif Anfordern der Landräte (usw. bezw. Kriegswirtschaftsstellen)
12, die Kolonnen nach der von diesem zu bezeichnenden Ortschaft in Marsch
zu setzen.
.Die Landwirte usw. wollen sich wegen Gestellung einer Kolonne an
die nächstgelegene Garnison bezw. nächstgelegenen Truppenteil wenden.
—N