Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 64. 1917. 451 
Mathematik: 
A. Gymnasium. 
Wiederholungen aus den früheren Gebieten der Geometrie, Stereometrie und 
Trigonometrie. » » 
Arithmetische Reihen erster Ordnung und geometrische Reihen mit Anwendung 
auf die Zinseszins= und Rentenrechnung. Erweiterung des Zahlbegriffs durch die 
algebraischen Operationen von der ganzen positiven bis zur komplexen Zahl. 
Fortsetzung der Übung in der Trigonometrie und Stereometrie. 
Der Koordinatenbegriff. Einzelne ausgewählte Teile der Physik. 
B. Realgymnasium und Oberrealschule. 
Wie am Gymnasium, dazu: Aufgaben über Maxima und Minima. Analhtische 
Geomttrie der Ebene. Grundlehren der darstellenden Geometrie. 
Naturwissenschaften (Physik und Chemie);: 
Realgymnasium und Oberrealschule. 
Ausgewählte Abschnitte aus den Lehraufgaben der Prima. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 3. April 1917, betreffend Einrichtung von Lehrgängen 
zur Vorbereitung früherer Schüler höherer Lehranstalten auf die Reifeprüfung 
für Kriegsteilnehmer. 
Das unterzeichnete Ministerium beabsichtigt, n ach der Beendigung des Krieges 
für frühere Schüler der Prima höherer Lehranstalten, die am Kriege teilgenom- 
men haben, Lehrgänge zur Vorbereitung auf eine erleichterte Reifeprüfung ein- 
zurichten. Bedingung für die Zulassung zu dieser Sonderprüfung ist, daf der sich 
Meldende im Heeresdienst am Kriege teilgenommen hat und vor dem Eintritt in 
das Heer an einer höheren Lehranstalt regelrecht in die Unterprima ver- 
setzt worden ist. Die Dauer des Lehrganges beträgt ein halbes Jahr. Jür 
die Prüfung ist von den Bundesregierungen eine besondere „Ordnung der 
Reifeprüfung für Kriegsteilnehmer (Kriegsreifeprüfungsordnung)“ festgestellt 
worden. Die auf Grund dieser Ordnung erteilten Reifezeugnisse werden von den 
Bundesregierungen gegenseitig anerkannt. Für die zu erfüllenden Zielforderun- 
gen gelten die Lehrziele, welche aus den „Lehrplänen und Lehraufgaben für die 
Sonderklassen der Kriegsteilnehmer“ sich ergeben.
	        
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