Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

744. Nr. 106. 1917. 
der Jugendtruppen als Führer zur Verfügung stellen, soweit sie sich dazu ge- 
eignet fühlen und soweit die Anforderungen ihres Amtes es ihnen ermöglichen. 
Schwerin, den 22. Juni 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
(2) Bekanntmachung vom 16. Juni 1917, betrefsend Eingemeindung der Dorf- 
schaft Görries. 
Die zur Stadt Schwerin eingemeindete Dorfschaft Görries tritt zum 1. Juli 
d. Is. vom Standesamtsbezirk Schwerin, Landbezirk, zum Standesamtsbezirk 
Schwerin, Stadtbezirk, über. 
Schwerin, den 16. Juni 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
(3) Bekanntmachung vom 21. Juni 1917, betreffend die Verordnung über die 
Sperrung des Flugplatzes Warnemünde und seiner nächsten Umgebung für 
den öffentlichen Verkehr während der Dauer des Krieges. 
Nachstehende Verordnung des Stellvertretenden Generalkommandos des K. 
Armeekorps, betreffend die Sperrung des Flugplatzes Warnemünde und seiner 
nächsten Umgebung für den öffentlichen Verkehr während der Dauer des Krieges, 
wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 21. Juni 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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