Ar. 4. 17
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 10. Januar 1917.
UInhalt:
1. Abieiluns. () Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung über
die Regelung des Verkehrs mit Kraftwagen vom 18. Dezember 1916.
(2) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom
2. Dezember 1916 über Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahre
1917/18. (3) Bekanntmachung, betreffend Ausführung von Bauten.
(4) Bekanntmachung, betreffend die Beleuchtung von Fuhrwerken.
.(#5) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Weiden. (6) Bekannt-
machung, betreffend Anwendung der Schlundzange beim Schächten von
Rindern und beim Brühen von Schweinen bei gewerblichen Schlach-
tungen. (7) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestands-
erhebung und Enteignung von Prospektpfeifen aus Zinn von Orgeln
und freiwillige Ablieferung von anderen Zinnpfeifen, schalleitern usw.
von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten. .
ll. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 6. Januar 1917 zur Ausführung der Bundesrats-
verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Krastwagen vom 18. De-
zember 1916.
Auf Grund von § 37 der Burhesratsverorbnung über den Verkehr mit Kraft-
fahrzeugen vom 3. Februar 1910 in Verbindung mit dem § 1 der zugehörigen
Landesherrlichen Ausführungsverordnung vom 30. März 1910 wird hiermit
Nachstehendes bestimmt:
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