Nr. 14. 97
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 25. Januar 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Zustimmung zur Herstellung und den
Verkehr mit Schuhwarenbestandteilen, die ganz oder zum Teil aus
Gummi bestehen. (2) Bekanntmachung, betreffend den Vorbereitungs-
dienst und die Prüfung für den Registraturdienst bei den Großherzog=
lichen Domanialämtern. (3) Bekanntmachung, betreffend die Anordnung
von Vormundschaften über Angehörige des Königreichs Polen.
I. Mbteilung.
(1) Bekanntmachung vom 23. Januar 1918, betreffend Zustimmung zur Her-
stellung und den Verkehr mit Schuhwarenbestandteilen, die ganz oder zum Teil
aus Gummi bestehen.
Nachstehende, in Nr. 13 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekannt-
machung der Ersatzsohlen-Gesellschaft m b. H. zu Berlin vom 10. Januar
d. Is., betreffend Zustimmung zur Herstellung und den Verkehr mit Schuh-
warenbestandteilen, die ganz oder zum Teil aus Gummi bestehen, wird unter
Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 24. August 1917 in
Nr. 148 des Regierungsblatts hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 23. Jannar 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
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