Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr.  217.  1918.  1697

Verzicht  auf  die  weitere  Erfüllung  der  Kaufverträge  gemäß  Artikel  III  wird  angenommen,

  falls  nicht  bis  zum  15.  Jannar  1919  durch  eingeschriebenen  Brief  bei  der  Metallmobilmachungsstelle
  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  des  Kriegsministeri  .-w.30,MotzltmßezaCinsprucherho
  betfll  Wbte  g  riegsministeriums,  Berlin

Trotz  des  Widerrufs  der  Enteignungen  und  des  Verzichts  auf  Erfüllung  der  Kaufverträge

  können  enteignete  oder  gekaufte  Gegenstände  noch  bis  zum  15.  F
abgeliefert  werden.  gens  ch  bis  zum  15.  Januar  1919

Berlin,  den  27.  November  1918.

Kriegs-Rohstoff-Abteilung.
Wolffhügel.

(4)  Bekanntmachung  vom  4.  Dezember  1918,  betreffend  Erweiterung  der  Freiliste
  von  Web-,  Wirk=  und  Strickwaren.

Nachstehende,  in  Nr.  47  der  Mitteilungen  der  Reichsbekleidungsstelle  veröffentlichte
  Bekanntmachung  der  Reichsbekleidungsstelle  über  Erweiterung  der
Freiliste  vom  21.  November  d.  Is.  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung
  des  unterzeichneten  Ministeriums  vom  18.  Oktober  v.  J.  in  Nr.  185
des  Regierungsblattes  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  4.  Dezember  1918.

Mecklenburg-Schwerinsches  Ministerium  des  Innern.
Dr.  Wendorff.

Bekanntmachung

der  Reichsbekleidungsstelle  über  Erweiterung  der  Freiliste.
Vom  21.  November  1918.

Auf  Grund  der  Bundesratsverordnung  über  Befugnisse  der  Reichsbekleidungsstelle
  vom  22.  März  1917  (RG  Bl.  S.  257)  wird  folgendes  bestimmt:

81.
In  das  Verzeichnis  A  (Freiliste)  der  Bekanntmachung  der  Reichsbekleidungsstelle
  über  nderung  der  Freikiste  vom  13.  Oktober  1917  (Reichsanzeiger  Nr.  2441)
werden  die  nachstehend  aufgeführten  Gegenstände  aufgenommen: