Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 23. 1918. 187 
Vordruck III. 
Zengnis. 
Impfliste Nr. 
geboren den 19 kann wegen 
ohne Gefahr nicht geimpft werden. 
Demgemäß darf die gesetzliche Impfung bis 
unterbleiben. 
den 19. 
Bemerkung: Die Vordrucke sind bei der Ausfertigung von dem betreffenden Arzte mit 
heier Namensunterschrift und seiner Eigenschaft als „Arzt“ bezw. „Impfarzt“ zu 
versehen.
	        
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