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(Nr. 6039.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Februar 1865., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee
von Wittlich, im Regierungsbezirk Trier, nach Uerzig an der
Mosel.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heumtigen Tage den Bau elner Gemeinde-Chaussee
von Wittlich, im Regierungsbezirk Trier, nach Uerzig an der Mosel
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Dorf, Neuerburg,
Bombogen-Berlingen und Uerzig das Expropriationsrecht für die zu dieser
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich
will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
usätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 27. Februar 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminisier und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6040.)