Nr. 51. 365
Regierangs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 18. März 1918.
Inhalt.
I. Abteilung. (Nr. 13.) Verordnung, betreffend die Gewährung von laufenden Kriegs-
teuerungszulagen bezw. Kriegsbeihilfen an die im Dienst stehenden und
die im Ruhestand lebenden Lehrer an ritter= und landschaftlichen Land-
schulen und der Volks= und Bürgerschule des ritterschaftlichen Fleckens Klütz
sowie an deren Witwen. "
I. Abteilung.
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(Ar. 13.) Verordnung vom 12. März 1918, betreffend die Gewährung von
laufenden Kriegst gszulagen bezm. Kriegsbeihilfen an die im Diensk
stehenden und die im Ruhestand lebenden Lehrer an ritter= und landschaftlichen
Landschulen und der Volks= und Bürgerschule des ritterschaftlichen Fleckens
Klütz sowie an deren Witmen.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin,
der Lande Rostock und Stargard Herr usw.
1. ir verordnen nach hausvertragsmäßiger Verhandlung mit weiland Seiner
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz und nach ver-
fossungsmäßiger Beratung mit Unseren getreuen Ständen, was folgt:
Abschnitt I.
Zulagen an die im Dienst stehenden Lehrer und Lehrerinnen.
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» . §1.
Die Lehrer und Lehrerinnen an den ritter- und landschaftlichen Land-
schulen — nicht aber die Schulassistenten und die Handarbeitslehrerinnen an
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