Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 51. 365 
Regierangs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 18. März 1918. 
Inhalt. 
I. Abteilung. (Nr. 13.) Verordnung, betreffend die Gewährung von laufenden Kriegs- 
teuerungszulagen bezw. Kriegsbeihilfen an die im Dienst stehenden und 
die im Ruhestand lebenden Lehrer an ritter= und landschaftlichen Land- 
schulen und der Volks= und Bürgerschule des ritterschaftlichen Fleckens Klütz 
sowie an deren Witwen. " 
  
  
I. Abteilung. 
— — 
(Ar. 13.) Verordnung vom 12. März 1918, betreffend die Gewährung von 
laufenden Kriegst gszulagen bezm. Kriegsbeihilfen an die im Diensk 
stehenden und die im Ruhestand lebenden Lehrer an ritter= und landschaftlichen 
Landschulen und der Volks= und Bürgerschule des ritterschaftlichen Fleckens 
Klütz sowie an deren Witmen. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, 
der Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
1. ir verordnen nach hausvertragsmäßiger Verhandlung mit weiland Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz und nach ver- 
fossungsmäßiger Beratung mit Unseren getreuen Ständen, was folgt: 
Abschnitt I. 
Zulagen an die im Dienst stehenden Lehrer und Lehrerinnen. 
l 
» . §1. 
Die Lehrer und Lehrerinnen an den ritter- und landschaftlichen Land- 
schulen — nicht aber die Schulassistenten und die Handarbeitslehrerinnen an 
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