Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

At. 62. 145 
Regierungs-Blatt 
fur das 
Großherzogtum Menklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 28. März 1918 
  
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Sparsamkeit im Papierverbrauch. 
(2) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordrung vom 
9. März 1918 über die Preise für Hülfen-, Hack= und Olfrüchte. 
(3) Bekanntmachung, betreffend Schnitterarbeit an den katholischen 
Feiertagen. · 
  
II. Abteilung 
(1) Bekanntmachung vom 22. März 1918, betreffend Sparsamkeit im Papier= 
verbrauch. 
Allen Behörden des Landes wird die größte Sparsamkeit im Verbrauch 
aller Papiersorten nochmals zur Pflicht gemacht. Bei Schreibpapieren ins- 
besondere ist die Verwendung ganzer Bogen auf die allernotwendigsten Fälle zu 
beschränken, in denen sie nicht entbehrt werden können, in allen übrigen Fällen 
sind Blätter zu benutzen (halbe und viertel Bogen), die nach dem Umfang des 
zu schreibenden Textes zu bemessen sind. 
Schwerin, den 22. März 1918. 
Großherzoglich Mecklenburaisches Staatsministerium. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.
	        
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