Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  68.  511

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  13.  April  1918.

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Vorschriften  über  Krankheitserreger-(2)
  Bekanntmachung,  betreffend  den  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  der
Satzung  für  die  Stadtsparkassen  im  Großherzogtum  Meccklenburg-Schwerin
  für  die  Sparkasse  der  Stadt  Kröpelin.  (3)  Bekanntmachung,
betreffend  Schiedsgericht  g  für  die  Schiedsgerichte  bei  der  Reichsstelle
  für  Gemüse  und  Obst.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend  Zureise
nach  Elsaß-Lothringen.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend  landesherrliche
Genehmigung  der  August  Cords-Stiftung  zu  Warin.  (6)  Bekanntmachung,
betreffend  Abhaltung  von  Kriegsreifeprüfungen  hinten  den  Fronten.  —
Berichtigung.

 

 

 

II.  Abteilung

(1)  Bekanntmachung  vom  21.  März  1918,  betreffend  Vorschriften  über  Krankheitserreger.


Das  unterzeichnete  Ministerium  bringt  die  vom  Bundesrat  beschlossenen  und
vom  Reichskanzler  unter  dem  21.  November  1917  im  Reichs-Gesetzblatt  1917
Nr.  208  veröffentlichten  Vorschriften  über  das  Arbeiten  und  den  Verkehr
mit  Krankheitserregern,  hierunter  zur  allgemeinen  Kenntnis.

Schwerin,  den  21.  März  1918.
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Medizinalangelegenheiten.

Langfeld.
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