Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

622 Nr. 68. 1918. 
Reichsstelle für Gemüse und Obst zu errichtendes Schiedsgericht nach Maßgabe 
der §§ 2 bis 12 der für die Obstkonserven= und Marmeladenindustrie gültigen Schfeds- 
gerichtsordnung vom 24. Jannar 1918 (Reichsanzeiger Nr. 29 vom 2. Februar 1918). 
Die Zusammensetzung und Berufung des Schiedsgerichts er- 
solgt nach folgenden Bestimmungen: 
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, in Berlin ernennt für 
alle Schiedsgerichte einen oder mehrere ständige Geschäftsführer und einen oder mehrere 
Vertreter der Geschäftsführer. Sie ersucht ferner die Handelskammern in Berlin und 
Braunschweig um Aufstellung einer Liste von je sechs Gemüsekonservenhändlern und 
die Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft um Aufstellung einer Liste von zwölf Gemise- 
konservenfabrikanten, die geneigt und bereit, als Schiedsrichter tätig zu sein. Das 
Schiedsgericht entscheidet in der Besetzung von fünf Mitgliedern. Ein Mitglied ist der 
Geschäftsführer oder sein Stellvertreter. Die vier, anderen Mitglieder werden von dem 
Geschäftsführer zu Schiedsrichtern bestellt, und zwar derart, daß er aus den Listen der 
Händler und Fabrikanten je zwei Schiedsrichter beruft, und zwar möglichst der Reihen- 
folge nach. 
Finden mehrere Schiedsgerichte an einem Tage statt, so sind tunlichst dieselben 
Schiedsrichter zu bestellen. 
2. 
Der Abnehmer kann nur Minderung des Kaufpreises verlangen. Alle sonstigen 
Ansprüche (auf Wandlung, Ersatzlieferung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung und 
dergleichen) sind ausgeschlossen. 
Braunschweig, den 30. März 1918. 
Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft m. b. H. 
Dr. Kanter. 
(4) Bekanntmachung vom 11. April 1918, betreffend Zureise nach Elaß- 
Lothringen. 
Nachstehende Verordnung des Oberkommandos der Heeresgruppe Herzog 
Albrecht vom 3. März d. Is. wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnisnahme 
gebracht. 
Schwerin, den 11. April 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.