Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

XL 
Schiffe, Einführung eines Ausweises für die Überweisung von Proviant an Kauffahrtei-Schiff 
Nr. 119, S. 907 
, Verwendung von Binnenschiffsfahrzeugen zu Lagerzwecken Nr. 147, S. 1144. 
Schiffsverkehr innerhalb der deutschen Küste Nr. 116, S. 885. „ 
—, Ergänzung der Verordnung über die Überwachung der zwischen deutschen Seehäfen und der 
Auslande verkehrenden Schiffe Nr. 156, S. 1205. 
Schilfrohr, Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Kriegsernährungsamtces vo# 
26. Februar 1918 über Schilfrohr Nr. 89, S. 681. 
Schlachtungen, Befreiung der Hausschlachtungen vom Beschauzwang in den Fällen des § 
Abs. 2 und § 11 Abbs. 2 der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs 
den Handel mit Schweinen vom 19. Oltober 1917 Nr. 13, S. 96. 
Schlachtvieh= und Fleischbeschau, Gebühren der Fleischbeschauer und Trichinenschauer 
für die amtliche Untersuchung bei Schlachtungen im Inlande Nr. 11, S. 85. 
Schnitter s. Arbeiter. 
Schnellst ablh, Handel mit solchem sowie mit Abfällen und Spänen von Schnellstahl Nr. 71, 
535. 
Schornsteinfeger, Abänderung der Anlage A zu der Verordnung vom 24. April 1877, be- 
treffend die Obliegenheiten und die Gebühren der Schornsteinfeger Nr. 220, S. 1609. 
Schrotmühlen, Benutzung und Herstellung derselben Nr. 86, S. 665. 
Schuhbedarfsscheine, Bekanntmachung vom 4. April 1918 Nr. 67, S. 491. 
—, Vordrucke für Schuhbedarfsscheine und Abgabebescheinigungen Nr. 76, S. 583. 
—, Sonderschuhbedarfsscheine Nr. 105, S. 801. 
—, die Versorgung von Kindern mit bedarfsscheinpflichtigem Schuhwerk Nr. 182, S. 1441. 
——, Vordrucke für Schuhbedarfsscheine Nr. 236, S. 1757. 
Schuhwaren aus Altleder, Bestimmungen der Reichsbekleidungsstelle für solch#. 
——, Verkehr mit Schuhwaren und Altleder Nr. 78, S. 600. 
—, Ausbesserung von Schuhwaren und Herstellung von Maßschuhwerk Nr. 106, S. 813. 
—, Versorgung der Heeres= und Marineangehörigen sowie der Kriegs= und Zivilgefangenen # 
Schuhwaren Nr. 114, S. 871. 
—, Verkauf von Schuhwaren Nr. 156, S. 1206. 
Schuhwarenbestandteile, Zustimmung zur Herstellung und dem Verkehr mit Schuhwaren= 
bestandteilen, die ganz oder zum Teil aus Gummi bestehen Nr 14, S. 97. 
Schuhwarenhändler, Führung eines Lagerbuches durch dieselben usw. Nr. 4, S. 23. 
Schuhwerk für Behörden, öffentliche Anstalten und Wohlfahrtseinrichtungen sowie für die 
Wohlfahrtspflege Nr. 94, S. 727. 
, Berufsschuhwerk, Sonderzuteilung von neuem Berufsschuhwerk Nr. 95, S. 733. 
——, Zuteilung von getragenem Schuhwerk sowie Schuhwerk aus Altleder für den Bedarf der Be- 
rufsarbeiter, Behörden, öffentlichen Anstalten und Wohlfahrtseinrichtungen sowie de, 
Altbekleidungsstellen der Gemeinden Nr. 104, S. 788. 
—, Verkauf von Schuhwerk im Kleinhandel Nr. 105, S. 799. 
—, Wohlfahrts-Ausbesserungswerkstätten für Schuhwerk Nr. 110, S. 847. 
——, Sonderzuteilung von Bodenleder für Berufsarbeiter Nr. 150, S. 1163. 
—, die Versorgung von Kindern mit bedarfsscheinpflichtigem Schuhwerk Nr. 182, S. 1441. 
Schulwesen, Gewährung von Schulfreiheit zur Hilfeleistung der Schulkinder bei der Laubhe— 
bereitung Nr. 73, S. 549.
	        
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