Ar. 4. 28
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918. 6
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 5. Januar 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Führung eines Lagerbuches durch die
Schuhwarenhändler usw. (2) Bekanntmachung, betreffend Ausführungs-
bestimmungen VI und VII der Reichs-Sackstelle. (3) Bekanntmachung,
betreffend Beschlagnahme von Papier zur Anfertigung geklebter Papier=
säcke. (Sackpapier.)
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 31. Dezember 1917, betreffend Führung eines Lager-
buches durch die Schuhwarenhändler usw.
Die nachstehenden, in Nr. 46 der Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle ab-
gedruckten Bekanntmachungen:
1. der Reichsbekleidungsstelle vom 22. Dezember d. Is. zur Aufhebung
der Bekanntmachung, betreffend die Führung eines Lagerbuches durch
die Schuhwarenhändler vom 28. Februar d. Is. und
2. des Hauptverteilungsausschusses des Schuhhandels vom 22. Dezember
d. Is., betreffend die Meldung des Eingangs von neuen Schuhwaren
werden unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 26. März
N’ n Nr. 58 des Regierungs-Blatts hierdurch zur allgemeinen Kenntnis
gebracht.
Schwerin, den 31. Dezember 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.