Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 122. 1918. 929 
(2) Bekanntmachung vom 9. Julie 1918, vetreffend Verbot der Sekten „Ernste 
Bibelforscher“ und „Wachturm-Bibel= und Traktat-Gesellschaft". 
Nachstehendes Verbot des Königlich Preußischen stellv. Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen Keuntnis gebracht. 
Schwerin, den 9. Juli 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
Stellv. Generalkommando IX. Armeekorps. Altona, den 4. Juli 1918. 
Abtlg. III v 1. Nr. 109 176/2751. 
verbot, 
betreffend die Sekten „Ernste Bibelforscher“ und „Wachturm-Bibel= und 
Traktat-Gesellschaft". 
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird den Anhängern der Sekten „Ernste 
Bibelforscher“ und „Wachturm-Bibel= und Traktat-Gesellschaft" jede Werbetätigkeit, 
insbesondere die Veranstaltung von Versammlungen sowie die Verbreitung und Aus- 
stellung von Schriften verboten. 
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Grund von § 9b des Ge- 
setzes über den Belagerungszustand in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 
1915 (Rl. S. 813) mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder 
Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. 
Der stellv. kommandierende General. 
gez. v. Falck, 
General der Infanterie. 
(3) Bekanntmachung vom 10. Juli 1918, betrefsend Ausfuhrbeschränkungen 
für Heu und Stroh. 
achstehende Bekanntmachung der Spezialkommission zur Beschaffung der 
Landlieferungen im Kriege vom 8. Juli d. Is. über Ausfuhrbeschränkungen 
für Heu und Stroh wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 10. Juli 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
Im Auftrage: Walter.
	        
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