und bestimme fuͤr jede Klasse die Summe
der Abgabe.
Zweiter Vorschlag: Man bestimme
nach billigem Ermessen, den Theil der
Abgaben, welcher im Ganzen auf die Grund-
stücke zu rechnen sey, und erhebe solchen von
allen Grundstücken auf die bisherige Weise
nach Grundsteuern; den auf die Nicht-Grund-
stücksbesitzer kommenden Antheil aber, ver-
theile man auf dieselbe Weise, wie bepm er-
sten Vorschlage für alle Abgaben angenom-
men wurde (also nach Klassen) auf das
Nicht-Grundeigenthum jedes Einzelnen, und
bestimme auf solche Weise die Individual-
Quoten für die Nicht-Grundstücköbesitzer.
Hiermit wurde die heutige Sitzung ge-
schlossen.
Sechs und zwanzigste Sitzung
den agsten Januar 1821.
Gegenwärtig 28. Abgeordnete.
Ein Abgeordneter aus dem ersten Wahl-
bezirke der Ritterguthsbesitzer bat wegen
dringender auswärtiger Geschäfte, um ur-
laub auf acht Tage. Es wurde wegen der
Wichtigkeit der gegenwärtigen Verhandlun-
gen, schriftlich darüber abgestimmt: ob des-
sen Stellvertreter einzuberufen sen ? und
durch 25. Stimmen gegen 3. entschieden,
daß es für die kurze Zeit der Entfernung
nicht nothwendig werde.
Man kam hierauf zurück auf das neue
Abgabe = System und zunächst auf den
gestrigen Vorschlag: daß vorerst die Grund-
sáätze des- Abschätzungs-Regulativs geprüft
werden möchten. Durch 25. Stimmen ge-
gen 3. wurde entschieden, daß diese Pru-
fung, um nicht unnöthigen Zeitaufwand zu
veranlassen, so lange auszusetzen sey, bis ei-
ne Revision der Abschaͤtzung oder eine an—-
107
derweite Abschätzung für nsthig
werde.
Man kam nun zu der Frage: ob beym
neuen Abgabe-System eine Hauptabtheilung
zwischen Ertrag vom Grundeigenthum und
Ertrag vom Nicht-Grundeigenthum anzuneh=
men sey?
Einige waren der Meinung, daß dieses,
zumal, da das unsichere Resultat der Ab-
schäbzung solches hindere, nicht durchaus er-
fordert werde, sondern man auch auf ande-
rem Wege die Grundsäße der allgemeinen
Besteuerung zur Anwendung bringen konne;
Andere aber nahmen jene Hauptabtheilung
als durchaus nothwendig an, indem der
Landtag bev Aufstellung der Grundsätze nur
von einer solchen Hauptabtheilung ausge-
gangen sey, wie die Erkläárungsschrift d. d.
Dornburg 17ten Januar 1819. (S. 17.
der Dornburger Landt. Verhandl.) unter
No. 4. mit den Worten deutlich beweise:
„Zur Ausführung des erstern dürfte je-
„doch durchaus nothwendig seyn, vorerst
„die Leistungsfähigkeit der verschiede-
„nen Abtheilungen der Staatöbürger,
„wenn gleich approrimativ, doch möglichst
„sicher, zu erörtern.“
« Man konnte sich hieruͤber heute nicht ver-
einigen und das Directorium ließ nun den
von der Großherzogl. Immediat-Kommission
zu Vorbereitung des neuen Steuer-Systems
unterm 17ten August r 820. erstatteten Bericht
(Beplage BB.) vorlesen, so weit selbiger
die drey Fragen beantwortet: Was sollte
geschehen? Was durfte geschehen? Was ist
geschehen? worauf die Sitzung um 2. Uhr
erachtet
geschlossen wurde.