Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

und bestimme fuͤr jede Klasse die Summe 
der Abgabe. 
Zweiter Vorschlag: Man bestimme 
nach billigem Ermessen, den Theil der 
Abgaben, welcher im Ganzen auf die Grund- 
stücke zu rechnen sey, und erhebe solchen von 
allen Grundstücken auf die bisherige Weise 
nach Grundsteuern; den auf die Nicht-Grund- 
stücksbesitzer kommenden Antheil aber, ver- 
theile man auf dieselbe Weise, wie bepm er- 
sten Vorschlage für alle Abgaben angenom- 
men wurde (also nach Klassen) auf das 
Nicht-Grundeigenthum jedes Einzelnen, und 
bestimme auf solche Weise die Individual- 
Quoten für die Nicht-Grundstücköbesitzer. 
Hiermit wurde die heutige Sitzung ge- 
schlossen. 
Sechs und zwanzigste Sitzung 
den agsten Januar 1821. 
Gegenwärtig 28. Abgeordnete. 
Ein Abgeordneter aus dem ersten Wahl- 
bezirke der Ritterguthsbesitzer bat wegen 
dringender auswärtiger Geschäfte, um ur- 
laub auf acht Tage. Es wurde wegen der 
Wichtigkeit der gegenwärtigen Verhandlun- 
gen, schriftlich darüber abgestimmt: ob des- 
sen Stellvertreter einzuberufen sen ? und 
durch 25. Stimmen gegen 3. entschieden, 
daß es für die kurze Zeit der Entfernung 
nicht nothwendig werde. 
Man kam hierauf zurück auf das neue 
Abgabe = System und zunächst auf den 
gestrigen Vorschlag: daß vorerst die Grund- 
sáätze des- Abschätzungs-Regulativs geprüft 
werden möchten. Durch 25. Stimmen ge- 
gen 3. wurde entschieden, daß diese Pru- 
fung, um nicht unnöthigen Zeitaufwand zu 
veranlassen, so lange auszusetzen sey, bis ei- 
ne Revision der Abschaͤtzung oder eine an—- 
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derweite Abschätzung für nsthig 
werde. 
Man kam nun zu der Frage: ob beym 
neuen Abgabe-System eine Hauptabtheilung 
zwischen Ertrag vom Grundeigenthum und 
Ertrag vom Nicht-Grundeigenthum anzuneh= 
men sey? 
Einige waren der Meinung, daß dieses, 
zumal, da das unsichere Resultat der Ab- 
schäbzung solches hindere, nicht durchaus er- 
fordert werde, sondern man auch auf ande- 
rem Wege die Grundsäße der allgemeinen 
Besteuerung zur Anwendung bringen konne; 
Andere aber nahmen jene Hauptabtheilung 
als durchaus nothwendig an, indem der 
Landtag bev Aufstellung der Grundsätze nur 
von einer solchen Hauptabtheilung ausge- 
gangen sey, wie die Erkläárungsschrift d. d. 
Dornburg 17ten Januar 1819. (S. 17. 
der Dornburger Landt. Verhandl.) unter 
No. 4. mit den Worten deutlich beweise: 
„Zur Ausführung des erstern dürfte je- 
„doch durchaus nothwendig seyn, vorerst 
„die Leistungsfähigkeit der verschiede- 
„nen Abtheilungen der Staatöbürger, 
„wenn gleich approrimativ, doch möglichst 
„sicher, zu erörtern.“ 
« Man konnte sich hieruͤber heute nicht ver- 
einigen und das Directorium ließ nun den 
von der Großherzogl. Immediat-Kommission 
zu Vorbereitung des neuen Steuer-Systems 
unterm 17ten August r 820. erstatteten Bericht 
(Beplage BB.) vorlesen, so weit selbiger 
die drey Fragen beantwortet: Was sollte 
geschehen? Was durfte geschehen? Was ist 
geschehen? worauf die Sitzung um 2. Uhr 
erachtet 
geschlossen wurde.
	        
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