Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Kapitalien, bildete sich der Landtagsbeschluß, 
daß der Kapitalist den Abwurf seiner saͤmmt- 
lichen Kapitalien verrechten müßte, ohne sei- 
ne Schulden abziehen zu dürfen, sie möch- 
ten in Consens= oder Handschriftschulden 
bestehen. 
Die lehte zur Berathung aufgestellte 
Frage betraf das Diensteinkommen. Um 
zur richtigen Angabe des Diensteinkommens 
zu gelangen, soll die Angabe der firen Be- 
soldung aus den Besoldungs-Registern der 
Staateskassen entnommen, die Accidentien= 
Besoldung aber von dem Percipienten ange- 
geben und von der vorgesetzten Behörde be- 
scheiniget werden. 
Die Richtigkeit des Einkommens von 
Hrivat-Dienern, ist von ihren Principalen 
zu attestiren. Der Besteuerung aber unter- 
liegt nicht nur die fire Besoldung, sondern 
auch alles was dem Staatsdiener an zufäl- 
liger Einnahme zugewiesen ist und zwar 
nach einer Durchschnittsberechnung von meh- 
rern Jahren. 
Fünf und vierzigste Sitzung 
den röten Februar 1821. 
Gegenwärtig 20. Abgeordnete. 
Die heutige Sitzung beschäftigte sich mit 
einem Vortrage aus dem höchsten Decrete v. 
15ten Januar 1820., die Strafanstal- 
ten des Großherzogthums betr. (s. Bey- 
lage IIH.) 
Die Hauptfrage, welche nach vollende- 
tem Vortrage, zur Berathung sich darbot, 
war: ob der Landtag die Wichtigkeit und 
Nothwendigkeit der Strafanstalten in der 
angegebenen Art erkenne? 
Mit Rücksicht auf die Erklärungsschrift 
vom 22 sten December 1818. (s. Dornbr. 
Verhandl. S. 146.) wurden über diese Fra- 
gee mehrere Meinungen aufgestellt. Einige 
183 
behaupteten, daß bey Bestimmung der Straf- 
anstalten man nn#r das Königl. Bayer. 
Strafgesetzbuch, und folglich nur zweyerley 
Strafanstalten, Zuchthaus und Straf- 
arbeitshaus im Auge gehabt habe; an- 
dern dünkte es bedenklich, besondere Zwangs- 
arbeits-Anstalten zu errichten, weil sich die- 
selben durch Vagabunden und andere Ar- 
beitsscheue, auf Kosten ihrer Mitbürger le- 
bende, Personen füllen und der Landeskasse 
einen beträchtlichen Aufwand verursachen 
würden. Dagegen meinten andere, daß ar- 
beitsscheue Menschen nur durch Zwang zu 
ihrer Bestimmung zurückgeführt und für das 
bürgerliche Leben brauchbar gemacht werden 
könnten, welches vortheilhaft für den Staat 
und die bürgerliche Gesellschaft sey. Mit Be- 
rücksichtigung der Lage der Stadt Eisenach, 
bemerkte man, daß die Anlegung eines 
Zuchthauses für alle Sträflinge daselbst, aus 
Mangel an Sicherheit, für die ganze umlic- 
gende Gegend gefährlich werden könne; auch 
würden die daselbst angehäuften Züchtlinge 
den ohnedieß dürftigen Verdienst der dorti- 
gen Tagelöhner noch mehr schmälern. 
Zuletzt vereinigte sich der Landtag in 
folgendem Beschlusse: zur jährlichen Unter- 
haltung der vorhandenen Strafanstalten, sol- 
len 5000 rthlr. verwilliget werden; zur Er- 
richtung einer Zwasgöarbeits-Anstalt könne 
aber bey den dermaligen Kräften der Lan- 
deskasse nichts verwilliget werden: jedoch zu 
einer vom Zuchthaus getrennten Strafanstalt 
sey die Verwilligung der geforderten Sum- 
me nach den früheren Ansichten des Land- 
tags nothwendig. Da eö ihm nun aber 
auch scheine, als ob das im hiesigen Zucht- 
hause vorhandene Lobal nicht auslange, in 
Zukunft alle zu Zuchthausstrafe verurtheilte 
Verbrecher aus dem gesammten Großherzog= 
thume in sich fassen zu könnenz so glaube 
er vorschlagen zu mussen, daß das Zucht- 
haus in Weimar in seinem untern Theile
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.