Kapitalien, bildete sich der Landtagsbeschluß,
daß der Kapitalist den Abwurf seiner saͤmmt-
lichen Kapitalien verrechten müßte, ohne sei-
ne Schulden abziehen zu dürfen, sie möch-
ten in Consens= oder Handschriftschulden
bestehen.
Die lehte zur Berathung aufgestellte
Frage betraf das Diensteinkommen. Um
zur richtigen Angabe des Diensteinkommens
zu gelangen, soll die Angabe der firen Be-
soldung aus den Besoldungs-Registern der
Staateskassen entnommen, die Accidentien=
Besoldung aber von dem Percipienten ange-
geben und von der vorgesetzten Behörde be-
scheiniget werden.
Die Richtigkeit des Einkommens von
Hrivat-Dienern, ist von ihren Principalen
zu attestiren. Der Besteuerung aber unter-
liegt nicht nur die fire Besoldung, sondern
auch alles was dem Staatsdiener an zufäl-
liger Einnahme zugewiesen ist und zwar
nach einer Durchschnittsberechnung von meh-
rern Jahren.
Fünf und vierzigste Sitzung
den röten Februar 1821.
Gegenwärtig 20. Abgeordnete.
Die heutige Sitzung beschäftigte sich mit
einem Vortrage aus dem höchsten Decrete v.
15ten Januar 1820., die Strafanstal-
ten des Großherzogthums betr. (s. Bey-
lage IIH.)
Die Hauptfrage, welche nach vollende-
tem Vortrage, zur Berathung sich darbot,
war: ob der Landtag die Wichtigkeit und
Nothwendigkeit der Strafanstalten in der
angegebenen Art erkenne?
Mit Rücksicht auf die Erklärungsschrift
vom 22 sten December 1818. (s. Dornbr.
Verhandl. S. 146.) wurden über diese Fra-
gee mehrere Meinungen aufgestellt. Einige
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behaupteten, daß bey Bestimmung der Straf-
anstalten man nn#r das Königl. Bayer.
Strafgesetzbuch, und folglich nur zweyerley
Strafanstalten, Zuchthaus und Straf-
arbeitshaus im Auge gehabt habe; an-
dern dünkte es bedenklich, besondere Zwangs-
arbeits-Anstalten zu errichten, weil sich die-
selben durch Vagabunden und andere Ar-
beitsscheue, auf Kosten ihrer Mitbürger le-
bende, Personen füllen und der Landeskasse
einen beträchtlichen Aufwand verursachen
würden. Dagegen meinten andere, daß ar-
beitsscheue Menschen nur durch Zwang zu
ihrer Bestimmung zurückgeführt und für das
bürgerliche Leben brauchbar gemacht werden
könnten, welches vortheilhaft für den Staat
und die bürgerliche Gesellschaft sey. Mit Be-
rücksichtigung der Lage der Stadt Eisenach,
bemerkte man, daß die Anlegung eines
Zuchthauses für alle Sträflinge daselbst, aus
Mangel an Sicherheit, für die ganze umlic-
gende Gegend gefährlich werden könne; auch
würden die daselbst angehäuften Züchtlinge
den ohnedieß dürftigen Verdienst der dorti-
gen Tagelöhner noch mehr schmälern.
Zuletzt vereinigte sich der Landtag in
folgendem Beschlusse: zur jährlichen Unter-
haltung der vorhandenen Strafanstalten, sol-
len 5000 rthlr. verwilliget werden; zur Er-
richtung einer Zwasgöarbeits-Anstalt könne
aber bey den dermaligen Kräften der Lan-
deskasse nichts verwilliget werden: jedoch zu
einer vom Zuchthaus getrennten Strafanstalt
sey die Verwilligung der geforderten Sum-
me nach den früheren Ansichten des Land-
tags nothwendig. Da eö ihm nun aber
auch scheine, als ob das im hiesigen Zucht-
hause vorhandene Lobal nicht auslange, in
Zukunft alle zu Zuchthausstrafe verurtheilte
Verbrecher aus dem gesammten Großherzog=
thume in sich fassen zu könnenz so glaube
er vorschlagen zu mussen, daß das Zucht-
haus in Weimar in seinem untern Theile