Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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gesetzt angenommenen Grundsatzes überwie- 
gen könnte. 
Weimar, den 23. Decbr. 1820. 
I. v. Ziegesar. A. B. Rühlmann. Wirth. 
Beylage E. 
Unterthänigste Erklärungsschrift 
des getreuen Landtags, die Dienstentlassung 
der Staatediener betreffend. 
Durch einen Vortrag des Landtagsvor- 
Kandes wurde der gegenwärtig versammelte- 
getreue bandtag davon in Kennkniß gesetzt, 
daß in der Zeit zwischen der ersten und der 
jetzigen zweiten Landtagsversammlung die 
Frage: ob Staatediener ohne vorgängiges 
rechtliches Gehör und rechtskräftig erfolgte 
Entscheidung ihres Amtes entsetzt werden. 
können, zur Erörterung gekommen sey. 
Der getreue Landtag hat bei der Be- 
rakhschlagung darüber durch 16. Stimmen 
gegen 11. annehmen zu müssen geglaubt, 
daß gegenwärtig in dem Großherzogthum 
Sachsen = Weimar -Eisenach ein Gesetz der 
Entlassung der Staatediener ohne Urthel 
umd Recht, so weit sie nicht bey den höhern 
Landes-Justiz-Colleglen angestellt find, nicht 
entgegen stehe, er hat sich aber demnachst 
zur Beruhigung der Staatsdiener für ver- 
pflichtet gehalten, bei Ihro Königl. Hoheit 
ehrfurchtsvoll dahin anzutragen: 
daß vor der Hand und bis ein solches 
Gesetz mit den etwa nöthigen Modifica- 
tionen förmlich erlassen werden kann, ei- 
ne beruhigende Zusicherung gndädigst aus- 
gesprochen werden möge. 
Indem er seiner Verpflichtung hiermit 
nachkommt, und die Rechtfertigung derselben 
darinne erkennt, daß jedem redlichen und sei- 
nen Pflichten getreuen Staatsdiener der Ge- 
danke: ohne vorgängiges gesetzliches Verfah-- 
ren entlassen werden zu können, beunruhi- 
gend seyn muß, und daß, wenn — in dile- 
sem Zweifel gelassen wird, die Beförderung 
des allgemeinen Besten gefährdet scheint, bit- 
tet Ihro K. H. der getreue Lbandtag ehrer- 
bietigst, etwas befriedigendes für die Staats- 
dienerschaft hierüber gnädigst auszusprechen, 
und wiederholt dabey die Versicherung seiner 
tieisten Verehrung und unwandelbaren Treue. 
Weimar, am 23. Decbr. 1820. 
Der getreue Landtag im Großherzogehum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
 
	        
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