Der durch seine eigene Eingabe (s. die
7. Sitzung) erweckte Zweifel über seine fer-
nere Qualisication wurde nochmakls vorge-
legt und bemerklich gemacht, daß er jeht
nicht mehr, wie früher der Fall gewesen,
Besitzer eines Bauerngutes ##d bauerschaft-
licher Grundstucke sey, derer Besitz doch nach
§5. 28. des Grundgesetzes zur Wahlfahigkeit
in diesem Stande erforderlinn wäre; er habe
daher eine der erforderlichen Eigenschaften
verlohren und es werde nun nach K. 32.
sein Stellvertreter eintreten müssen.
Dagegen wurde demerkt, daß der die
speciellen Eigenschaften eines Abgeordneten
des dritten Standes bezeichnende F. 27. hier
allein in Betracht kommen durfte und das
das im &. 28. vorkommende Beispiel eben
so werde entscheidend seyn konne, al eine
vom Stande der Bürger nach F. 26., nach
welchen der Abgeordnete dieses Standes in
einer Stadt oder Vorstadt angesessen sepn
musse, gezogene Analogie. Ein Absgordne-
ter des dritten Standes solle nach F. 27.
nur im Preise, in welchem sein Wahlbe-
zirk liegt, mit Haus und Feldgutern ange-
sessen sepn: dieß sey, da das Dorf Heida
und die Stadt Berka in demselben Kreise
(s. §. 9.) liegen und der Forster Oschatz#
noch jetzt in Berka mit Haus und Feldgüu-
tern angesessen sey, bei ihm der Fall, und
es trete daher kein Grund ein, ihn, jener
Vekänderung seines Wohnortes wegen, jetzt
nicht mehr als qualificirt anzuerkennen; denn
darüber, daß seine jetzigen Grundbesitzungen
nicht 2000 thl. werth wären, sey noch kein
gegründeter Zweifel aufgestellt worden, und
auch jetzt nicht aufzustellen, weil nach den
letzten Dornburger Verhandlungen über das
neue Wahlgeseh eine so genaue und strenge
Untersuchung des Werths des Grundeigen-
thums, bei sonst vorhandenen guten Eigen-
schaften des Erwählten, nicht gewünscht wor-
den sey.
25
Bei einer laͤngern Discussion uͤber diese
beiden Meinungen sprach sich das allgemeine
Bedaucrn des Landtags wiederhohl! aus,
wenn ein so schätzbares und thätiges Mit-
glied aus : Versammlung scheiden solle:
dennoch aber wurde, nachdem die 9 F. 2. 3.
und 6. des Grundgesetzes in nähere Betrach-
tung aczcoen und nach solchen zu der erster
Meinunz noch beigefugt worden war, daß
jeder Stand seinen Abgeordneten aus sei-
ner Mitte wählen solle, durch 23 Stim:
men gegen 4 beschlossen:
daß der Förster Oschatz bei nun verän-
derten Umständen den Stand der Bauern
nicht mehr vertreten konne;
zugleich aber wurde der Landtage= Vorstand
einstimmig ersucht, ihm bei der soriftlichen
Bekanntmachung dieses Beschlusses das auf-
richtige Bedauern aller einzelnen Mitglieder
des Landtags auszusprechen, daß si#e ein
durch treuen, patriotischen Eifer ausgezeich-
netes und von ihnen allen hochgeachtetes
Mitglied aut ihrer Mitte entlassen müßten.
In Folge jener Abstimmung wurde noch
die Frage aufgeworfen:
ob nicht bei der jetzt erfolgten Interpre-
tation des Grundgesetzes, um solcher für
künftige Falle gesetzliche Kraft zu geben, die
Landeöherrliche Sanction zu erbikten sey 2—
Allein der Landtag nahm an, daß, da nach
der Mehehet der Stimmen und dem klaren
Inhalte des F. 6. kein Zweifel obwalte, von
einer authentischen Interpretation auch nicht
die Rede sey.
Man gieng nun üuber zum Vortrage
über die
Steuerverhältnisse des Amtes
JIlmenau; ·
indem der damit beauftragte Referent unter
den bereits gestern erfolgten Anmeldungen
zu Vortraͤgen, der erste gewesen war.
Nach ausfuhrlicher Discussion uͤber den
Inhalt des höchsten Decrets vom 3. Nov.