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gebrachte Aufhebung des Verbots gegen das
Einbringen fremder Kalender und die Be-
stimmungen über das Stempeln der Kalen-
der in der Art, wie solche in der Erklä-
rungsschrifst vom vten dieses Monats aus-
gedrückt sind. Es wird deßhalb ein Publi-
candum in dat gesammte Großherzogthum
ergehen. ꝛc. Carl August.
Beylage 8. 5.
Höchstes Deeret
vom öten April 1831.
die Straf-Austalten betreffend.
Carll August.
tc. 2c,
Auf erhaltenen gründlichen Vortrag aus
den Akten und ständischen Erklärungsschrif-
ten vom roten Februar und 28sten März
dieses Jahres, die Straf-Anstalten im Groß-
herzogthume betreffend, ertheilen Wir den in
der letztgedachten Schrift ausgesprochenen
Verwilligungen hiermit Uosere landefürstli-
che Sanction.
Demnach soll
1) zur zweckmäßigen Herstellung der ge-
dachten Straf-Anstalten, im Ganzen die,
auf die nächstfolgenden drey Jahre, gleich zu
vertheilende Summe von Zehntausend Tha-
ler bey der Hauptlandschafftskasse ausge-
setzt seyn.
Ehe zur Auöführung selbst geschritten
wird, wollen Wir die dazu vorliegenden
Hläne, mit Einschluß des von dem getreuen
Landtag empfohlenen, einer nochmaligen ge-
nauen Prüfung unterwersen lassem, wobey,
nächst der Zweckmäßigkeit, die inöglichste Er-
sparniß hauptsáchlich in' s Auge gefaßt wer-
den soll.
2) Zur Unterhaltung der bestehenden
Straf-Anstalten werden, außer der frühern,
für das Zucht = und Irrenhaus zu Eisenach
gemeinschaftlichen Verwilligungs-Summe von
1000 rthlr. jährlich, Sechstausend Thaler
jährlich ausgesetzt. »
3) An die Baukasse des Strafarbeits-
hauses zu Eisenach werden Zweytausend,
Einhundert, sieben und vierzig Thaler 4 gr.
pf. kassenmäßig nachgezahlt.
4) Der zum Ausbau des Eisenachischen
Zwangs= Arbeitshauses, aus dem Vermögen
des dortigen Zucht= und Irrenhauses ent-
nommene Vorschuß von 2958 thlr. 14 gr.
3 pf. ist, bewandten Umständen nach, nie-
der zu schlagen und folglich bey der Zucht= und
Frrenhauskasse in Ausgabe zu verschreiben.
5) Die seit dem Jahre 1813. bis jetzt,
mit ständischer Verwilligung, zum Zwecke
des gedachten Zwangs-Arbeitshauses jährlich
ausgezahlten Zweyhundert und Funfzig Tha-
ler bleiben auch in den gegenwärtigen Ver-
willigungs = Jahren auf dem Etat stehen.
Die Landes= Direction soll zur Berück-
sichtigung des hierbey von dem getreuen Land-
tag geäußerten Wunsches angewiesen werden.
6) Ueber den fernern Wunsch desselben,
daß zu Verringerung der Unterhaltungsko-
sten der Kriminal-Gerichte, unbeschadet der
Kriminal-Justizpflege, alle Straffälle unter
und bis zu § thlr. einschließlich, den Civil-
Richtern wieder zugewiesen werden möchten,
wollen Wir Unsere Regierungen mit Bericht
vernehmen, und diesem Antrage, Falls kein
erhebliches Bedenken entgegen steht, gern will-
n* Carl August.
Berichtigung. S. 331. dieser Blêtter #ei J. 4. s#ad n der Ueberschrift statt „vom Llsten May 1821.“ die
en.
Worte: „vom 21|ten May 1819.“ zule