Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

426 
gebrachte Aufhebung des Verbots gegen das 
Einbringen fremder Kalender und die Be- 
stimmungen über das Stempeln der Kalen- 
der in der Art, wie solche in der Erklä- 
rungsschrifst vom vten dieses Monats aus- 
gedrückt sind. Es wird deßhalb ein Publi- 
candum in dat gesammte Großherzogthum 
ergehen. ꝛc. Carl August. 
  
Beylage 8. 5. 
Höchstes Deeret 
vom öten April 1831. 
die Straf-Austalten betreffend. 
Carll August. 
tc. 2c, 
Auf erhaltenen gründlichen Vortrag aus 
den Akten und ständischen Erklärungsschrif- 
ten vom roten Februar und 28sten März 
dieses Jahres, die Straf-Anstalten im Groß- 
herzogthume betreffend, ertheilen Wir den in 
der letztgedachten Schrift ausgesprochenen 
Verwilligungen hiermit Uosere landefürstli- 
che Sanction. 
Demnach soll 
1) zur zweckmäßigen Herstellung der ge- 
dachten Straf-Anstalten, im Ganzen die, 
auf die nächstfolgenden drey Jahre, gleich zu 
vertheilende Summe von Zehntausend Tha- 
ler bey der Hauptlandschafftskasse ausge- 
setzt seyn. 
Ehe zur Auöführung selbst geschritten 
wird, wollen Wir die dazu vorliegenden 
Hläne, mit Einschluß des von dem getreuen 
Landtag empfohlenen, einer nochmaligen ge- 
nauen Prüfung unterwersen lassem, wobey, 
nächst der Zweckmäßigkeit, die inöglichste Er- 
sparniß hauptsáchlich in' s Auge gefaßt wer- 
den soll. 
2) Zur Unterhaltung der bestehenden 
Straf-Anstalten werden, außer der frühern, 
für das Zucht = und Irrenhaus zu Eisenach 
gemeinschaftlichen Verwilligungs-Summe von 
1000 rthlr. jährlich, Sechstausend Thaler 
jährlich ausgesetzt. » 
3) An die Baukasse des Strafarbeits- 
hauses zu Eisenach werden Zweytausend, 
Einhundert, sieben und vierzig Thaler 4 gr. 
pf. kassenmäßig nachgezahlt. 
4) Der zum Ausbau des Eisenachischen 
Zwangs= Arbeitshauses, aus dem Vermögen 
des dortigen Zucht= und Irrenhauses ent- 
nommene Vorschuß von 2958 thlr. 14 gr. 
3 pf. ist, bewandten Umständen nach, nie- 
der zu schlagen und folglich bey der Zucht= und 
Frrenhauskasse in Ausgabe zu verschreiben. 
5) Die seit dem Jahre 1813. bis jetzt, 
mit ständischer Verwilligung, zum Zwecke 
des gedachten Zwangs-Arbeitshauses jährlich 
ausgezahlten Zweyhundert und Funfzig Tha- 
ler bleiben auch in den gegenwärtigen Ver- 
willigungs = Jahren auf dem Etat stehen. 
Die Landes= Direction soll zur Berück- 
sichtigung des hierbey von dem getreuen Land- 
tag geäußerten Wunsches angewiesen werden. 
6) Ueber den fernern Wunsch desselben, 
daß zu Verringerung der Unterhaltungsko- 
sten der Kriminal-Gerichte, unbeschadet der 
Kriminal-Justizpflege, alle Straffälle unter 
und bis zu § thlr. einschließlich, den Civil- 
Richtern wieder zugewiesen werden möchten, 
wollen Wir Unsere Regierungen mit Bericht 
vernehmen, und diesem Antrage, Falls kein 
erhebliches Bedenken entgegen steht, gern will- 
n* Carl August. 
  
Berichtigung. S. 331. dieser Blêtter #ei J. 4. s#ad n der Ueberschrift statt „vom Llsten May 1821.“ die 
en. 
Worte: „vom 21|ten May 1819.“ zule
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.