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gelegt werden moͤge, was mit dieser Summe
bewirkt worden.
Bey 6. wurden zwar Zweifel darüber
erhoben: ob diese Anforderung jetzt noch,
und nachdem immittelst so manche neue Ver-
wllligung zum Besten Großherzoglicher Kam-
merkasse eingetreten sey, statt finden konne 2.
Da man sich jedoch überzeugte, daß die De-
putation der alten Lande im Jahre 1816.
diese Vergütung ausdrücklich zugesichert ha-
be, und daß später bey keiner der neueren
Verwilligungen solche in Anrechnung gebracht
worden, so wurde durch überwiegende Stim-
menmehrheit deren Aufnahme in den Aus-
gabe-Etat, zugleich aber auch der Antrag
beschlossen, daß Nachforderungen dieser Art
künftig nicht mehr eintreten möchten.
Alle Summen, welche hiernach und nach
den früheren Beschlüssen des Landtags als
neue Verwilligungen erscheinen, wurden nun
sofort in ein Eremplar des neu umgearbeite-
ten Hauptlandschaffts -Kasse-Etats aufge-
nommen; die Sitzung aber nach 10 Uhr
Abends geschlossen.
Sieben und neunzigste Sitzung,
den 17ten April 1821.
Gegenwaͤrtig 25. Abgeordnete.
Der Vortrag des hoͤchsten Decretes vom
roten April 1821., den Entwursf ei—
ner allgemeinen Zunftordnung be-
treffend (Beyl. C. 6.) und die darüber an-
gestellten Berathungen füllten den größten
Theil der heutigen Sitzung aus. Aus den
verschiedenen Discussionen gieng die groHe
Schwierigkeit hervor, ein solches, in alle
Verhältnisse des bürgerlichen Vereins so tief
eingreifendes Gesetz für alle so sehr von
einander verschiedenen einzelnen Landestheile
gleich passend zu entwerfen. Wenn solches
daher vom Landtage auch noch jetzt als ein
wohl gelungenes Werk anerkannt wurde,
so war es doch nicht möglich, es für ein
vollkommenes und über alle Bemerkungen
erhabenes zu erklären.
Die endlich auf jenes höchste Decret ge-
faßten Beschlüsse ergiebt die deßhalb erstat-
tete Erklárungsschrift (Beyl. D. 6.)
In Beziehung auf den landschafftli-
chen Kassen-Etat wurde noch Einiges
über die aus landschafftlichen Mitteln zu
zahlenden Auslösungen und Remune-
rationen besprochen; sodann aber wur-
den folgende Gegenstände vorgetragen:
1) eine Beschwerde des Tischlermei-
sters Pechmann zu Schmieritz wider
die Tischler-Innung zu Neustadt Fol we-
gen verweigerten Aufdingens eines Lehrlings,
— des Befehls Großherzogl. Landes-Direc-
tion ungeachtet; — dieses Anbringen mußte
nach F. 112. des Grundgesetzes zurück ge-
wiesen werden;
2) eine Vorstellung der Schuhmacher-
Innung zu Ilmenau, daß à) ihr w#-
der Schaugelder gestattet und b) gegen aus-
ländische Meister Retorsion eintreten möge;
3) Beschwerde eines Müllers zu Stadt-
Sulza, wegen des bey ausländischen Mahl-
gästen eintretenden Zolls;
4) ein Antrag, daß an Dörfer nicht
die Erlaubniß zu Jahr= und Viehmärkten
ertheilt werden möge.
Zu 2 — 4. wurde beschlossen, sich, den
Anträgen gemäß, jedoch bey 2. nur na
dem Gesuche unter b. in der Intercessional=
Schrift zu verwenden.
Endlich kamen noch zwey höchste Decrete
in Vortrag:
1) vom 2# ten April 1821., die neue
Post-Ordnung betreffend (Beyl. E.
6.) auf die Erklärungsschrift vom Sten Jan.
1821. (S. S3. dieser Bl.) — wobey sich
nichts weiter zu erinnern fand;
2) vom 13ten Upril 1821. die Lanr-