Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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gelegt werden moͤge, was mit dieser Summe 
bewirkt worden. 
Bey 6. wurden zwar Zweifel darüber 
erhoben: ob diese Anforderung jetzt noch, 
und nachdem immittelst so manche neue Ver- 
wllligung zum Besten Großherzoglicher Kam- 
merkasse eingetreten sey, statt finden konne 2. 
Da man sich jedoch überzeugte, daß die De- 
putation der alten Lande im Jahre 1816. 
diese Vergütung ausdrücklich zugesichert ha- 
be, und daß später bey keiner der neueren 
Verwilligungen solche in Anrechnung gebracht 
worden, so wurde durch überwiegende Stim- 
menmehrheit deren Aufnahme in den Aus- 
gabe-Etat, zugleich aber auch der Antrag 
beschlossen, daß Nachforderungen dieser Art 
künftig nicht mehr eintreten möchten. 
Alle Summen, welche hiernach und nach 
den früheren Beschlüssen des Landtags als 
neue Verwilligungen erscheinen, wurden nun 
sofort in ein Eremplar des neu umgearbeite- 
ten Hauptlandschaffts -Kasse-Etats aufge- 
nommen; die Sitzung aber nach 10 Uhr 
Abends geschlossen. 
Sieben und neunzigste Sitzung, 
den 17ten April 1821. 
Gegenwaͤrtig 25. Abgeordnete. 
Der Vortrag des hoͤchsten Decretes vom 
roten April 1821., den Entwursf ei— 
ner allgemeinen Zunftordnung be- 
treffend (Beyl. C. 6.) und die darüber an- 
gestellten Berathungen füllten den größten 
Theil der heutigen Sitzung aus. Aus den 
verschiedenen Discussionen gieng die groHe 
Schwierigkeit hervor, ein solches, in alle 
Verhältnisse des bürgerlichen Vereins so tief 
eingreifendes Gesetz für alle so sehr von 
einander verschiedenen einzelnen Landestheile 
gleich passend zu entwerfen. Wenn solches 
daher vom Landtage auch noch jetzt als ein 
wohl gelungenes Werk anerkannt wurde, 
so war es doch nicht möglich, es für ein 
vollkommenes und über alle Bemerkungen 
erhabenes zu erklären. 
Die endlich auf jenes höchste Decret ge- 
faßten Beschlüsse ergiebt die deßhalb erstat- 
tete Erklárungsschrift (Beyl. D. 6.) 
In Beziehung auf den landschafftli- 
chen Kassen-Etat wurde noch Einiges 
über die aus landschafftlichen Mitteln zu 
zahlenden Auslösungen und Remune- 
rationen besprochen; sodann aber wur- 
den folgende Gegenstände vorgetragen: 
1) eine Beschwerde des Tischlermei- 
sters Pechmann zu Schmieritz wider 
die Tischler-Innung zu Neustadt Fol we- 
gen verweigerten Aufdingens eines Lehrlings, 
— des Befehls Großherzogl. Landes-Direc- 
tion ungeachtet; — dieses Anbringen mußte 
nach F. 112. des Grundgesetzes zurück ge- 
wiesen werden; 
2) eine Vorstellung der Schuhmacher- 
Innung zu Ilmenau, daß à) ihr w#- 
der Schaugelder gestattet und b) gegen aus- 
ländische Meister Retorsion eintreten möge; 
3) Beschwerde eines Müllers zu Stadt- 
Sulza, wegen des bey ausländischen Mahl- 
gästen eintretenden Zolls; 
4) ein Antrag, daß an Dörfer nicht 
die Erlaubniß zu Jahr= und Viehmärkten 
ertheilt werden möge. 
Zu 2 — 4. wurde beschlossen, sich, den 
Anträgen gemäß, jedoch bey 2. nur na 
dem Gesuche unter b. in der Intercessional= 
Schrift zu verwenden. 
Endlich kamen noch zwey höchste Decrete 
in Vortrag: 
1) vom 2# ten April 1821., die neue 
Post-Ordnung betreffend (Beyl. E. 
6.) auf die Erklärungsschrift vom Sten Jan. 
1821. (S. S3. dieser Bl.) — wobey sich 
nichts weiter zu erinnern fand; 
2) vom 13ten Upril 1821. die Lanr-
	        
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