Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

dasselbe vergewissert, daß, nach sorgsältiger 
Vergleichung der Auögabe, in beyderley Etats 
blos in der Haupt-Summe eine Differenz von 
477 thlr. 8 gr. 1,3/# pf. erscheine. Auch 
dieser Unterschied hebt sichz er ist in den 
unter J. und 11. subdividirten Ansätzen der 
etatmäßigen Verwilligung Großherzoglicher 
Kammer für Besoldungen und Pensionen auf 
die Landes-Verwaltung aufzufinden, welche 
in der deßfallsigen Erklärung vom Landtage 
zu Dornburg und hiernach auch in den 
Etats-Entwürfen der Großherzoglichen Haupt- 
landschaffts-Kasse mit dieser geringen Ver- 
schiedenheit berechnet waren, und es sey da- 
her dem getreuen Landtage auch in dieser 
Beziehung vergönnt, sich auf die nurer- 
wähnte unterthänigste Erklärungsschrift vom 
1öten dieses Monats zu beziehen. Die Nich- 
tigkeit der gezogenen Haupt= Summen in 
der Ausgabe ergiebt sich übrigens durch die 
ebenfalls angebogenen und bey jedem Posten 
besonders nachgewiesenen Unterbenlagen. 
Es bedarf daher nur noch der Nach- 
weisung darüber, ob und wie weit richtig die 
während der dermaligen Versammlung, mit 
J. K. H. höchster Genehmigung, neu ver- 
willigten und abfallenden Posten in den 
Etat ausgenommen wurden. 
Der getreue Landtag entwickelt dieses 
nunmehr in Folgendem, und erlaubt sich da- 
bey noch einige Wünsche vorzutragen, um- 
deren gnädigste Genehmigung er J. K. H. 
ehrfurchtsvoll bittet. 
Zu Cap. I1. 3. Etatmäßiger Be- 
darf auf die Landesbehörden. 
1) Zu Unterhaltung der Neustädtischen 
Kreic-Deputati ns-Erpedition wurden in der 
unter thänigsten Erklárungöschrift vom toten 
April 1821. auf die Jahre 1 21. und 71822. 
jäbrlich 124 thlr. 8 gr. — pf. verwilligt, 
serner 
2) verwillit der getreue Landtag, unter 
zu hoffender hôchsler Genehmigung, auf das 
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höchste Decret vom raten April 182 r. sich 
beziehend, ro# thlr. an Fourage-Rationen 
für die Thierárzte, Professor Renner in 
Jena und Brauel in Weimar. 
Damit jedoch die Kenntnisse des erstern 
sich einflußreich, mehr wie zeither, und nach 
und nach über das Land wohlthätig verbreiten 
mögen, trägt der getreue Landtag ehrerbie- 
tigst darauf an: daß alle diejenigen, welche 
in Zukunft auf Physikats-Stellen Anspruch zu 
machen gedenken, verpflichtet werden mögen, 
dem Unterrichte des Professor, Dr. Renner, 
beyzuwohnen, und sich, vor ihrer Anstellung, 
auch in der Thierarzneykunde eraminiren zu 
lassen. 
Was den zweyten Punkt des höchsten 
Decretes vom 4#ten dieses Mon., nämlich, 
die in Antrag gebrachte Erhöhung der 
Besoldung des Impost-Controleurs Bitt- 
mann, zu Neustadt ad#. 
betrift, so bittet der getreue Landtag vor 
jebt nicht darauf eingehen zu dürfen, weil 
eines Theiles besondere, eine Zulage erheischende 
Gründe nicht vorliegen, andern Theiles der 
Umstand entgegen stehen dürfte, daß gegen- 
wärtig der Lebensunterhalt mit weniger Ko- 
stenaufwande verknüpft ist, als zu der Zeit, 
wo Bittmann als Impost-Controleur an- 
gestellt wurde. 
Der dritte Punkt jenes höchsten Decretes 
betrifft das doppelte Dienst-Verhältniß des 
Kanzley-Diener Rommel bey Großherzoglichem 
Landschaffts-Collegium und bey der Kriegs- 
kasse und den Wunsch gedachten Collegiums, den- 
selben von den Funktionen bey der unter 
Großherzoglicher Landes-Direction stehenden 
Kriegolasse enkbunden zu sehen. 
Die Nothwendiakeit erkennend, daß Rom- 
mel nur bey Großherzoglichem Landschaffts- 
Collegium Dienste leiste und seiner Funktio- 
nen bey der Kriegskasse entbunden werde, 
wünscht der getreue Landtag dieses, unter 
der Voraussehung, daß Rommels Stelle
	        
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