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Alle Gerichts= und Advokaken-Gebühren werben vom usten August dieses Jahres an
nach den im Alt-Eisenachischen Lande geitenden Vorschriften liquidirt und ermaßigt.
5.
Alle bereits vor dem #sten August r821. anhängig gemachten Rechtöstreitigkeiten wer,
dun jedoch in jeder Hinsicht noch nach den ltern Prozeß Vorschriften behandelt.
Urkundlich ist gegenwärtiges Patent, welches durch Abbruck im Regierungs-Blatle zur
ossentlichen Kenntniß gebracht werden soll, von Uns eigenhändig vollzogen und mit Unsrem
Großherzoglichen Insiegel versehen worden.
So geschehen Weimar den röten May 182r
(L. 8.) Carl August,
C. W. Freyh. ö. Fritsch. Ereyh. v. Gersdorff. Dr. Schweitzer.
Gesee vdt. E. Näller.
über Einführung der Eisenacht-
schen Prozeß-Ordnung in das vor-
mals Faldaische Amt Dermbach.
Xll.
Carl August,
von Gottes Gnaden, Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu
Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Taukenburg K.
Ec ist neuerer Zeit mehrmals der Fall vorgekommen, daß Schullehrer, besonders wegen
solcher Schulden, woelche sie schon vor dem Antritte ihrec Dienstes gewirkt hatten, auêgeklagt
worden find und daß sich die Giäubiger aus den Besoldungen derselben zu erholen gesucht, auf
die Besoldungen Arrest und Execution ausgebracht haben. Damit solches für die Zukunft
nicht weiter geschehe, vielmehr dem leichtsinnigen Schuldenmachen, wie dem leichtsinnigen,
vder wucherlichen Gredit-Geben auch in dieser Bezlehung begegnet und die Besoldungen der