Großherzogl. S. Weimar -Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 24. Den 3. Jund 1821.
XlIll.
Carl August,
von Goktes Gnaden, Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürfteer
Graf zu Henneberg, Herr zu BVlankenhayn,
Neustade und Tautenburg 2c.
Wir haben schon längst den landesväterlichen Wunsch geheget, die Zwangs-Gesinde-
dienste abgelöset zu sehen, welche bis jetzt noch an vielen Orten Unsres Großherzogthums
von Unterthanen an Domänen und an Güter von Privat-Personen, auf dem Grunde von
Gesehen, Verträgen und Herkommen, zu leisten sind.
Die Aufhebung derselben ohne Entschädigung der Berechtigten, welche die Befugniß
fast durchgehends durch onerosen Titel erworken haben, würde jedoch einseitige — und so-
mit ungerechte — Begunstigung der Verpflichteten, auf Kosten des andren Theiles, seyn.
Wir haben daher durch Unsere Lammer Versuche machen lassen, zuvörderst diejenigen
Zwanzöodienste des Gesindes, welche Unsere Domänen-Güter zu fordern hatten, durch Ver-
einigung zwischen den dienstpslichtigen und dem dienstempfangenden Gute abzulösen, und
mit einem Erfolge, welchen späterhin beyde Thrile alo vortheilhaft anerkannt haben.
Hierauf ist Unsere biesige Landeöregierung besehliget worden: nach Einziehung der ns-
thigen Nachrichten, allgemeine Grundsäge über Ablösbarkeit dieser Zwangsdiensie auszu-
mitteln. «
Nach Anhoͤrung des Berichts derselben und mit Zustimmung Unseres getreuen Land-
tages, bestimmen Wir nunmehr Folgendeé geseblich: