Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Großherzogl. S. Weimar -Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 24. Den 3. Jund 1821. 
  
XlIll. 
Carl August, 
von Goktes Gnaden, Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürfteer 
Graf zu Henneberg, Herr zu BVlankenhayn, 
Neustade und Tautenburg 2c. 
Wir haben schon längst den landesväterlichen Wunsch geheget, die Zwangs-Gesinde- 
dienste abgelöset zu sehen, welche bis jetzt noch an vielen Orten Unsres Großherzogthums 
von Unterthanen an Domänen und an Güter von Privat-Personen, auf dem Grunde von 
Gesehen, Verträgen und Herkommen, zu leisten sind. 
Die Aufhebung derselben ohne Entschädigung der Berechtigten, welche die Befugniß 
fast durchgehends durch onerosen Titel erworken haben, würde jedoch einseitige — und so- 
mit ungerechte — Begunstigung der Verpflichteten, auf Kosten des andren Theiles, seyn. 
Wir haben daher durch Unsere Lammer Versuche machen lassen, zuvörderst diejenigen 
Zwanzöodienste des Gesindes, welche Unsere Domänen-Güter zu fordern hatten, durch Ver- 
einigung zwischen den dienstpslichtigen und dem dienstempfangenden Gute abzulösen, und 
mit einem Erfolge, welchen späterhin beyde Thrile alo vortheilhaft anerkannt haben. 
Hierauf ist Unsere biesige Landeöregierung besehliget worden: nach Einziehung der ns- 
thigen Nachrichten, allgemeine Grundsäge über Ablösbarkeit dieser Zwangsdiensie auszu- 
mitteln. « 
Nach Anhoͤrung des Berichts derselben und mit Zustimmung Unseres getreuen Land- 
tages, bestimmen Wir nunmehr Folgendeé geseblich:
	        
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