Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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rthlr. jor. pf. 
Füär eine Real-Citation, incl. p. via — 11— 
Ausfwartegebühren) wo dergleichen rechtlich hergebracht sind, von jeden3 
Eine Hauösuchung zu thun 4 gr. bis — 6— 
Jü#r Ein= und Herauslassung bey der Arresl= Strafe — 28 
Sitzegebühren auf jeden Tag — —86 
Fär eine körperliche Züchtigung — 2 — 
Einen an den Strafpfahl zu stellen — 4— 
  
  
  
Anmerkung. 
In Waldbußangelegenheiten wird kein Stempelpapier gebraucht. 
Wo diese Tare keine Nachweisung enthält, soll die dem Patentce über das Versahren 
in minderwichtigen Rechtshändeln angefügte Taxordnung zur Richtschnur dienen. 
Alle Kosten incl. der Amtsdienergebühren und Botenlöhne mössen treulich zu den 
Akten liquidirt werden. 
Diese Taxordnung ist auch Regel für die Patrimonial-Gerichte bey dem Verfahren 
in solchen Strafsachen.
	        
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