A.
Sportel-Taxe fuͤr die Geschaͤftsfuͤhrung bey den
Waldbußgerichten.
A. Gerichtsgebühren.
Für- Registrirung einer Anzeige 3 gr. bis
beträgt solche, wegen Vernehmung über die Umstände, einen ganzen Bogen
Für Anordnung einer mündlichen Ladung
eine schriftliche Ladung
= eine Current-Ladung
: cein Requisstions-Schreiben
das erste gewöhnliche Verhsr, sammt Weisung und deren Publiration
eine Haussuchung, es mag solche mehr, oder weniger Häuser durch-
gehen:
dem Actuar, wenn dessen Gegenwart nothwendig, incl. pro proto-
collo 8 gr. bis
beyden Gerichtsschöffen zusammen
eine Taxation — wie bey der Haussuchung.
gt.