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a) Kammer-Kreditkassen-Schulden.
a) bey der Kammer-Kreditkasse in der bereits oben, Artikel VI festgesetzten
e;
« b) Hypothetirte und radicirte Kapitallen.
b) bey den auf Aemtern und Kammergütern oder anderen einzelnen Real-Be-
sitzungen unterpfändlich versicherten oder radicirten oder sonst auf den jedesmahligen
Besier derselben rechtlich übergehenden fiskalischen Schulden in derselben Maße, wie
solche nach 9. 2 Litr. b de5 erwähnten Vertrags-Artikels der Preußisch-Sächstschen
Haupt-Konvention von dem ungetheilten Herzogthume Sachsen übernommen worden.
Rücksichtlich nachbemerkter Kapitalien, näahmlich:
5,600 Thlr. — gr. dertau Pforta auf dem Amte oder Kammergute Mil-
denfurt,.
11,9087 = 12 -der Universität Leipzig auf dem Amte Arnöhaugk oder
dem Kammergute Weltewitz,
87 - 12 = bes Gotteökastens zu Rahnis auf dem Amte Arnöhaugk,
770 -— 0 des Domkapitels zu Naumburg auf dem Amte Tauten-
burg oder dem Amtsvorwerke Webdorf,
200 — des Stadtrathes zu Auma auf dem Amte Arnshaugk oder
dem Kammergute Weltewit,
18,645 Thlr. — gr. Summe,
ist man übereingekommen, daß hiervon Königlich Preußischer Seits das Kapital
auf Mildenfurt und Großherzoglich Weimar-Eisenachischer Seits die übrigen über-
nommen werden, und zwar letztere nur mit den rückständigen Zinsen von dem 1.
Juny oder vom 1. November 1815 ab, je nachdem die Besitungen, worauf die
Schulden haften, mittelst des Vertrages vom 1. Juny oder vom 22. September
1815 an Weimar-Eisenach abgetreten worden sind;
c) Adbitions-Gelder und Besoldungszulagen.
I) die einigen Geistlichen und einem Kirchen-Acrar im Inspektions-Bezirke Zie-
genrück zu zahlenden Additions-Gelder und Besoldungszulagen im jährlichen Betrage
von 101 Thlrn. 12 gr., welche Preußen von Ostern 1816 bis Östern 1826 mit
1,065 Thlrn. 19 gr. 6 pf. vorgeschossen hat, nun aber gänzlich übernimmt, werden
mit fünf Prozent zu Kapital gerechnet und der Betrag mit Zweytausend, dreyßig
Thalern nebst Zinsen zu 5 vom Hundert seit dem 1. November 1815 der Groß-
herzoglichen Regierung zur Last geschrieben;