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Beförderungen.
Des Großherzogs Königl. Hoheit haben die Amts= Advokaten, Gustav
Thon und Ludwig Frey zu Eisenach, beyde zu Hof-Advokaten und erstern
zugleich zum Kammer-Konsulenten wie auch Regierungs= und Lehens-Fiskal
ernannt, ferner den Garnison-Kollaborator und Freyschullehrer Friedrich
Wilhelm Tod zu Jena zum Pfarrer zu Hopfgarten und den Pfarr-Substituten
Wilhelm Seidler zu Oberweyd zum Pfarrer daselbst in Gnaden beätiget.
#Hemnchst haben Allerhöchstdieselben den Kammer-Laqueyn Heinrich Piquardt
zum Kammerdiener, den Hof-Laquey Johann Christian Adam
Schilling, zum Schloßvogt im Fürstenhause und die beyden Hof-Laqueyen
Carl Bauch und Johann Friedrich Holzhauer zu Kammer-Laqueyen
gnadigst ernannt.
Bekanntmachungen.
IIDem Doktor der Medizin und Chirurgie Johann Heinrich Göring, aus
Seebach, zeither zu Gotha, ist, nach bestandener Prufung vor der Großherzoglichen
Medizinal-Eraminations-Deputation allhier und nach vorgängiger Verpflichtung,
die nachgesuchte Erlaubniß zur ärztlichen und chirurgischen Praris in den Großherzoglichen
Landen ertheilt und ihm der Ort Seebach zu seinem wesentlichen
Aufenthalte angewiesen worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird.
Weimar den 12. März 1829.
Großherzoglich Süächsische Landes-Direktion.
F. von Schwendler.
II. Wir haben wahrzunehmen gehabk, daß die Termine bey einigen Aemtern
und Stadtgerichten unsers Bereichs mitunter erst um eilf Uhr Vormtttags,
oder noch später beginnen, woraus mannichfache Nachtheile umd Unstatten entspringen,
besonders an Orten wo, wie in hiesiger Residenz, mehre Justiz-Unterbehörden
bestehen, deren Termine häufig mit einander oder mit den bey uns stehenden
Terminen, zumahl diese regelmäßig erst nach eilf Uhr ihren Anfang nehmen
können, zusammen treffen.