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In h a l t. Regierungs-Bekannt-
Blattes. machung.
und Reußischen Landesregierungen zu Rudolstadt, Arnstadt, zu
Greiz und Gera . . . . . . . 99—102.—
Fuhtwerke. Das Ausweichen derselben bey dem Zusammentreffen
mit Posten (vergl. Reg. Blatt v. J. 1817 S. 109, 15, 16
und v. J. 1819 S. 132 f. 200 ... 12. V.
G.
Gefängnißstrafen — deren pünktliche und gehörige Vollstreckung 9. I, 2.
Gesandter — Kaiserl. Russischer — akkreditirt am Großherzoglichen
Hofe " " " . o * o 135. —
Geschäftsthätigkeit der Kandesregierungen zu Weimar und zu
Eisenach in dem Jahre 1828. Diesfallsige Uebersichten . 31—34. —1
Gesetze. Bekanntmachung wegen Publikation sieben neuer Gesehe 43. —
Gewerkschule — Großherzogl. freye — Nachricht von deren Er-
richtung, Zweck rc. . . . . . .. « 127—130..
Großherzog Carl Friedrich, Königl. Hoheit, empfängt v. Sr.
Majestät, dem Könige von Württemberg, das Großkreuz des Kö-
nigl. Hausordens der Württemberg'schen Krone 35. —
Güter-Lotterieen — auswärtige — das Einsetzen in und das
Kolligiren für dieselben ist bey 50 thlr. Strafe verbothen 109. IV.
H.
Handel und freyer nachbarlicher Verkehr. Die zu deren Be-
förderung zu Cassel im J. 1828 geschlossenen Staatsverträge
(vergl. Reg. Bl. v. J. 1828 S. 107— 134).
a) Bekanntmachung der Kammer v. 30. Dezember 1828 4—8.
b) Bekanntmachung der Regierung zu Weimar v. 9. Januar '
1829. . . . . . . . . 11. IV.
c) Bekanntmachung der Landes-Direktion v. 31. Jan. 18291 21. III.
4) Beytritt der Fürstl. Schwarzburg-Sondershauseschen Ober,
herrschaft Arnstadt mit dem Amte Gehren zu den Verträgen
v. 24. und 29. September 1828 durch die beyden Acces-
sions-Verträge d. d. Weimar am 25. Dezember 1828,
nebst den Großherzogl. Ratiftkations-Urkunden 23—29.V.
e) Bekanntmachung der Landes-Direktion v. 10. März 1829 88. IV.
f) Bekanntmachung der Landes-Direktion v. 1. Dezember
1829 im Betreff der auf fremden Handelsplätzen angestell-
ten Konsuln der zum Vereine gehörenden Regierungen 137. II.
Handwerker im Eisenach'schen Kreise. Beeinträchtigung derselben durch
gesegwidrige Zulassung ausländischer Professionisten . . 136. II.