Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

Inhalt. 
Seite des 
Nr. der 
Regierungs-Bekannt- 
  
Hausir-Handel. Vorkehrungsmaßregeln gegen das bedenkliche Ueber- 
handnehmen desselben . . . 
Herzogin Maria Louise Auguste Cathariné. 
a) Fôrmliche Anwerbung um die Hand derselben und förmliche 
Verlobung Ihrer Hoheit mit dem Prinzen Friedrich Wil- 
helm Ludwig von Preußen, Königl. Hoheit. 
b) Beschreibung der Feyerlichkeiten, welche in den letzten Ta- 
gen vor und während der Abreise Ihrer Hoheit, als Braut 
Sr. Königl. Hoheit, des Prinzen Friedrich Wilhelm Lud- 
wig von Preußen, von Weimar Statt gefunden haben 
c) Diesfallsige allgemeine Danksagung Sr. Koͤnigl. Hoheit, 
des Großherzogs . . 
Hof-Advokatur — deren Ertheilung . . . . . 
J. 
Inschriften, in und an den Kirchen sowie auf den Begraͤbnißplaͤtzen, 
sollen nur nach vorhergegangener Billigung der Pfarrämter ge- 
stattet werden 
Impost-Kontroleur für die * Berka, Blankenhayn mit 
Remda 2. . . . . . . 
J. 
Jagdverbrecher. — Siehe Forst- und Jagdverbrecher. 
J. 
Abtrennungen und Veraͤußerungen von denselben. 
Siehe Abtrennungen und Veräußerungen. 
Kandidaten-Examen — theologisches — Diesfalls. Verordnung 
Kinder — uneheliche — Gesetz über die Verbindlichkeit zur Ernäh- 
rung derselben v. 13. April 1829. 
Kirchenkommissarische Angelegenheiten — Schreibgebühren in 
denselben 
Konsuln — HKonigl. Sächsische und Kurfürstl. Hesische — sollen 
das Interesse der Unterthanen aller uͤbrigen Vereinsstaaten mit 
gleicher Sorgfalt wie das der Koͤnigl. Saͤchsischen und Kurfuͤrstl. 
Hessischen Unterthanen gemaͤß der Casseler Handelsveteins- -Akte v. 
24. September 1828 wahrnehmen 
Konsuln. Nähere Bestimmung der Intervention derselben für unterthe- 
nen anderer Vereinsstaaten, gemäß der Casseler Handels-Konferenz 
v. J. 1829 mit Hinsicht auf die Handelsvereins= Akte v. J. 1826 
Kammergüter. 
  
  
Blattes. machung. 
81. IV. 
19. —— 
88—86. — 
79. — 
96. 112. III. III 
103. J. 
98. II. 
77. III. 
48—50. III. 
105. 106. VI. 
73. II. 
187. III. 
 
	        
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