Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

  
  
Seite des Nr. der 
Inh a l t. egierungs-Bekannr- 
lattes. mmachung 
P. 
Patrimonial-Gerichts-Direktoren. Verpflichtung und Ein- 
weisung neu ernannter für die nachverzeichneten Gerichte: 
a) fuͤr das Freyherrl. von Speßhardtsche Gericht zu Aschen- 
hausen 77. II. 
b) für die Freyherrl. von Lynkerschen Gerichte zu Suubriiet 
und Kötschau 105. V. 
c) das von Zehmensche Bericht zu Markersdorf und Neu- 
l 74. IV. 
d) für die Eichelschen Zaun und Pfahlgerichte auf dem Metsch- 
rieder Hofek 140. VII. 
e) fuͤr die Nayschen Jaun= und Pfahlgerichte zu Megeléroda- 108. II. 
ffür die von Kalitschischen Gerichte zu Tännich und Brei- 
tenheerda . 117. IV. 
g) fuͤr das von Wabdorf- Zehmensche Kommun, Gericht zu 
Stadtberga 74. IV. 
Pflastergeld-Befrepvte. Siehe Brückengeld- Befreyte. 
Phyosikat des Amtes Crayenberg — dessen Besetzung 98. IV. 
Hosten — das Ausweichen der Fuhrwerke bey dem Zusammentreffe 
mit denselben. Siehe Fuhrwerke. 
Prájudicium des Ober-Appellations-Gerichtes zu Jena wegen der 
Rechtskraft seiner Erkenntnisse . 107. J. 
Psykter — ein Apparat zu Abkuͤhlung heißer Fluͤssigkeiten — das 
dem Erfinder, Kaufmann Brenner zu Erfurt, auf die Verfer- 
tigung und den Verkauf desselben ertheilte ausschließende Patent 20. I. 
R. 
Rechtswissenschaft. Abmahnen von dem Studium derselben bey 
hierzu nicht vorhandenen vorzuͤglichen Begabnissen . 120. III. 
Regierungs- und Wochenblätter. Befehl a) wegen Zurückwei- 
sung des Ansinnens der Gerichtsstellen und Gemeinden an die Er- 
pedltion jener Blätter zu Vervollständigung ihrer defekten Jahr- 
gänge, b) zu sorgfältiger Sammlung, zum Binden, sowie zum 
Aufbewahren und resp. zum Aufstellen derselben an ordentl. Ge- 
richtsstelle, von denen, welchen es obligt 87. III. 
Reisekosten der Zeugen in Untersuchungssachen. 
Siehe Auslagen. 
Remda, das dasige akademische Gericht dem Justiz-Amte Blanken- 140 
. . VI. 
hayn einbezirkt . . . . . 
Rinderpest. Siehe Viehseuche. 
  
  
 
	        
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