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tions= und Einlassungs-Schriften im ersten Verfahren,
wofür besondere Ansätze Statt finden,
wie andere schriftliche Eingaben,
jedoch für jede Parthey im Ganzen nie übr
Vergleiche, dafern solche unter Mitwirkung der Sach-
walter zu Stande gekommen:
a) gerichtlich abgeschlossene, wodurch der ganze Pro-
zeß sich erlediget, mit Einschluß der Termins-Ab-
wartung: der Ansatz für Termins-Abwartung
doppeltz;
b) außergerichtlich vermittelte, wodurch das Entstehen
eines Rechtsstreites oder sein Fortgang verhindert wird,
s. Verhandlungen=
jedoch der dicsfallsige Ansatz doppelt.
Verhandlungen, mündliche jeder Art — bloß mit
Ausschluß der Termins-Abwartung — sie mögen vor
öffentlichen Behörden Statt finden oder anderwärts,
z. B. Vernehmung, mündliches Anbringen einer Kla-
ge, Angabe eines Kaufes oder anderen Rechtögeschäf-
tes, Beywohnung oder resp. Besorgung einer Inven-
tur, Auktion, Verpachtung, Erbtheilung und dergl.,
mit Einschluß des diesfalls zu machenden Weges im
Wohnorte,
wenn sie nicht über eine Stunde dauern
bey längerer Dauer, von jeder Stunde ohne ünterschiev
I. II.
Klasse. Klasse.
tbl. % tbl. ##gr.
jedoch für den ganzen Tag nie über
Ausgenommen sind diejenigen Fälle, wo Sachwalter
entweder freywillig, oder in Folge Vorbeschiedes, we-
gen einer nicht terminlichen kurzen Verhand=
lung, z. B. wegen Bekanntmachung einer Resolution,
Vorlegung einer, Eingabe zur Erklärung oder Einsiche
und dergl., vor Behörden erscheinen, in welchen Fäl-
len überhaupt urr
passiren.
Vollmacht:
1) Blanquet daau
2) Entwerfung einer schristlichen:
a) zu einem einzelnen aklkt
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l-.
spl-
thl.
III.
Klasse.
ar.
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