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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blall.
Nummer 16. Den 26. July 1833.
XVI.
Gese 6
einer
allgemeinen Sportel= und Gebühren-Tare für die Gerichts= und
Verwaltungs-Behörden.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
2c. 2.
überzeugt von der Nothwendigkeit, an die Stelle der verschiedenen,
zum Theil mangelhaften, zum Theil wenigstens den jetzigen Verhältnissen
nicht mehr angemessenen Gesetze über Gerichts= und Verwaltungs-Sporteln
eine neue allgemeine Sportel= und Gebühren-Ordnung zu erlas-
sen, welche durch Einfachheit die Anwendung erleichtert, durch Vollstandig-
keit der Willkühr möglichst vorbeugt und durch ein richtiges Maaß der Spor-
telsitze unbilliger Bedrückung begegnet, haben Wir folgendem, von Unserer
hiesigen Landesregierung entworfenen und von den versammelt gewesenen
Abgeordneten Unserer getreuen Unterthanen berathenen und angenommenen
Gesetze Unsere landesfürstliche Sanktion ertheilt: