Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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dung geschehen ist, das Einschütten vornimmt, bevor der Biersteuer-Einnehmer 
erschienen ist und das Malzschrot gemessen hat, wird als Defraudant ange- 
sehen und hat die Strafe des zwölffachen Betrages der, von dem, in dem 
Brau-Lokal befindlichen, gesammten Malzschrote — wenn solches auch 
nur theilweise eingeschüttet ist — zu erlegenden Steuer verwirkt. Die 
Biersteuer ist überdieß noch besonders zu erlegen. 
Wer mehrmahliger Defraudationen überwiesen wird, hat die Erhöhung 
der so Furt qusgesprochenen Strafe auf das Doppelte, oder, bey eintreten- 
der 8 9 mögenheit, verhältnißmäßige Gefängnißstrafe zu erwarten. 
g. 4. 
Der Biersteuer-Einnehmer ist gehalten, dem Geschaͤfte des Einschüttens, 
bis solches völlig beendet ist, beyzuwohnen. 
Die Biersteuer ist zu erlegen, bevor das Bier aus dem Brauhause abge- 
tragen, oder sonst verabfolgt wird. Wer hiergegen handelt, hat den dop- 
pelten Betrag der, außerdem noch besonders zu erlegenden, Biersteuer als 
Skrafe zu bezahlen. 
#5. 
Außer dem, zum Abbrauen deklarirten Malzschrote darf zur Zeit des 
Einschüttens keines weiter in dem Brauhause vorhanden seyn. Fände sich 
dennoch dergleichen vor: so ist solches von dem Biersteuer-Einnehmer, welcher 
keinerley Ausflüchten Gehör zu geben hat, alsbald in der vorgeschriebenen 
Art zu messen und von den Brautheilhabern zu verrechten. 
S. 6. 
Dem Biersteuer-Einnchmer sowohl, als auch den Steueraufsehern und 
Ober-Kontroleurs muß, auf Verlangen, der Eintritt in das Brauhaus zu 
jeder Zeit verstattet werden. 
Findet sich bey einer, nach dem Einschütten vorgenommenen Revision 
des Brau-Lokales außer dem zum Abbrauen angemeldeten, gemessenen und 
eingeschütteten Malzschrote noch dergleichen vor: so wird der Fall als De- 
fraudation angesehen und gegen die Brautheilhaber, welche jedes Falles zu- 
nächst verhaftet bleiben, mit der Strafe des zwölffachen Betrages der hin- 
terzogenen und noch außerdem zu erlegenden Biersteuer werfahren.
	        
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