Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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Inhal 
Schriftsässige Personen. Die in Anfehung derselben für alle 
dringende Fälle geschehene Beaustragung sämmtlicher Justiz· Un- 
terbehörden 
Spielkarten-Monopol und Spieltarten. Stempel. Ge 
setz daruͤber vom 2. Januar 184444 . . .. 
Staatsdiener. Die Annahme des Amtes eines Landtags-Abge- 
ordneten von denselben. Siehe Landtags-Abgeordneter. 
Steueraufsichts-Personal. Dessen freye und ungehinderte 
Passirung auf Fußsteigen und anderen ähnlichen Wegen 
Steuer-Termine. Das Aueschreiben derselben in den Jahren 
1834 und 1835, nach Maßgabe des Steuer-Patentes vom 28. 
Dezember 1833 (Reg. Bl. vom Jahre 1833 S. 762 —766) . . 
Stotternheim. — Rittergut. Siehe Heimathsbezirk. 
Strafantheile der Anzeigenden. Siehe Prámien. 
Strafe. Gesuch eines in Untersuchung befangenen, durch das Er- 
kenntniß erster Instanz zu einer Freyheitsstrafe Verurtheilten um 
vorläusige Antretung der erkannten Strafe. Vorschrift an die 
Untersuchungsbehörden des Eisenach schen Kreises ben diesfalls ein- 
gewendeten Rechtsmittll ....- 
Strafrechts-Pflege. Auslegung des §. 1 der zwischen dem 
Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen Meiningen zu 
Beförderung derselben geschlossenen Konvention vom 8/22. März 
1833 (Reg. Bl. vom Jahre 1833 S. 91). ..... 
Studirendez die Kontrole uͤber die Reisen derselben in ven K. 
niglich Preußischen Staaten. Diesfallsige Verordnung 
T. 
Thränitz. Das Thalemannsche Gut daselbst. Siehe Weimar. 
u. 
Liquidiren in denselben. 
Siehe Liquioiren. 
·r ( 
Untersuchungssachen. 
V. 
Vagabunden und Ausgewiesene. Konvention wegen gegensei- 
tiger Uebernahme derselben mit dem Königreiche Sachsen vom 12. 
Oktober 1821; Erlauterung des K 2 (Reg. Bl. vom Jahre 1821 
S. 739 und 70ß0ßß u 
Verurtheilter;z dessen Gesuch um k vr Antretung der er- 
kannten Freyheits-= Strafe ...““ 
Siche auch Strafe. 
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160. 
42, 43. 
160. 
  
28 —30. 
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III. 
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