Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs= Blakl. 
Nummer 14. Den 17. Oktober 1835. 
  
  
Bekanntmachungen. 
I. Nachdem Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, über die 
landständischen Wahlen, welche in dem Bezirke Großherzoglicher Landesregie- 
rung allhier für die nächsten sechs Jahre, von dem letzten ordentlichen Land- 
tage gerechnet, Statt gefunden haben, der Vortrag erstattet, dieser dem Vor- 
stande des getreuen Landtages mitgetheilt und von demselben die verfassungs- 
mäßige Erklärung abgegeben worden: so ist das gedachte Wahlgeschäft been- 
digt und folgendermaßen festgestellt: 
Zu den Landtägen in der angegebenen Periode sind gewählt: 
I.In dem Stande der Ritterschaft und zwar 
A. im ersten Wahlbezirke: 
a. als Abgeordnete: 
der Großherzogliche Geheimerath und Kanzlar D. Friedrich von 
Müller auf Bergern, 
der Großherzogliche Ober-Appellations = Gerichts -Prasident und 
Kammerherr D. Anton Freyh. von Ziegesar auf Rutha 
und Wöllnitz, 
der Großherzogliche Ober-Forstmeister, Landrath und Kammerherr 
Johann Carl Albert Freyh. von Linker und Lützen- 
wick auf Denstedt und 
der Großherzogliche Landrath D. Carl Heinrich Friedrich Bar- 
tholomaei Kühne auf Oßmannstedt; 
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