Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

68 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar= 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
Nach einer weiteren besonderen Bestimmung zu dem Staatsvertrage vom 
12. May dieses Jahres, den Anschluß des Großherzogthumes Baden an den 
deutschen Zollverein betreffend, sollen an Ausgleichungsabgaben von 
Erzeugnissen des Großherzogthumes Baden bey deren Uebergang nach dem 
Thüring'schen Zoll= und Handelsvereine, sowie nach Preußen und Sachsen, 
erhoben werden: 
1) vom Branntwein 5 Thaler Preußisch Kourant für die Ohm von 120 
Preußischen Quart bey 50° Alkohol-Stärke nach Tralles, 
2) vom Tabak (Blätter und Fabrikate) 2/8 Thaler Preußisch Kourant 
für den Zentner, 
3) vom Traubenmost 2/3 Thaler Preußisch Kourant und vom Wein 5/6 
Thaler Preußisch Kourant für den Zentner, 
wogegen bey dem Uebergange aus dem Thuring'schen Vereine nach Baden von 
keinerley Gegenständen dergleichen Abgaben zu entrichten sind. 
Nachdem nunmehr in Gemäßheit der vorstehenden Verordnung vom 
heutigen Tage im Allgemeinen freyer Verkehr zwischen den Vereins-Landen 
und Baden vom 19. dieses Monathes an eintritt: so wird auch diese wei- 
tere Bestimmung schon jebt hiermit zur Nachachtung und mit der Weisung 
bekannt gemacht, daß die von jenem Tage an in den genannten Vereins- 
Gebiethen eingehenden Gegenstände der angegebenen Art, mit Ausnahme ver- 
jenigen unter ihnen, welche zum freyen Verkehr vorerst überhaupt noch nicht
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.