Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

5) Etlaubnißschein zur ärztlichen Hraris oder zur Verwal-= 
6 
7 
8 
9 
— 
— 
1 
10) Bestaͤtigung eines Schullehrers oder Substituten mit 
tung einer Apotheke in den Städten Weimar, Eisenach 
und Jena . . . . . 10 thlr. 
an anderen Orten 6 : 
Erlaubnißschein zur chirurgischen Praris in den Staͤd- 
ten Weimar, Eisenach und Jena. . . 5 
in anderen Städten . . . . 3 —- 
auf dem Lande 1 
Bestellung eines Kriminal- Gerichts- Physi kus oder Be- 
staͤtigung eines Stadt- * ikus in Weimar, Eisenach 
und Jena 2 
Bestellung eines Stadt- Physi kus oder eines Amts-° 
Physikus an anderen Orten 1 
Bestätigung eines Patrimonial= Gerichts- Direktors, wenn 
die Bevölkerung des Gerichtes beträgt: 
nicht über 100 Seelen " "4 4 1 * 
1 2 500 * ½ 4 ½ 2 * 
2 2 1000 * 0 0 0 3 a 
l - 1500 2 0 o 4- 
I 2 2000 7 "4 " " “ * 5 
über 2000 = . . . 6 - 
Für die Almosen-Kassen treten in den Fällen unter 
Nr. 1 —7 immer noch 1 tblr. — gr. und bey Be- 
stätigung eines Patrimonial-Gerichts-Direktors, dessen 
Sprengel über 100 Seelen faßt, zwey Prozent des 
jährlichen Ertrages der Stelle zu obigen Taren hinzu. 
Bestätigung eines Pfarrers, eines Diakonus oder Pfarr- 
Substituten mit Hoffnung der Nachfolge, ingleichen ei- 
nes Kaplans oder Frühmessers: 
a) wenn die Stelle unter 300 thlr. einträagt . 3 
b) 300 thlr. bis 400 thr. 
c) über 400 thlr. bis 600 thr. 6= 
d) * 600 : 800 " * " * 8 
e) 800 = "4 0 
Hoffnung der Nachfolge: 
a) wenn die Stelle nicht über 100 thlr. trägt 1 — 
( 30 0 
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