5) Etlaubnißschein zur ärztlichen Hraris oder zur Verwal-=
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1
10) Bestaͤtigung eines Schullehrers oder Substituten mit
tung einer Apotheke in den Städten Weimar, Eisenach
und Jena . . . . . 10 thlr.
an anderen Orten 6 :
Erlaubnißschein zur chirurgischen Praris in den Staͤd-
ten Weimar, Eisenach und Jena. . . 5
in anderen Städten . . . . 3 —-
auf dem Lande 1
Bestellung eines Kriminal- Gerichts- Physi kus oder Be-
staͤtigung eines Stadt- * ikus in Weimar, Eisenach
und Jena 2
Bestellung eines Stadt- Physi kus oder eines Amts-°
Physikus an anderen Orten 1
Bestätigung eines Patrimonial= Gerichts- Direktors, wenn
die Bevölkerung des Gerichtes beträgt:
nicht über 100 Seelen " "4 4 1 *
1 2 500 * ½ 4 ½ 2 *
2 2 1000 * 0 0 0 3 a
l - 1500 2 0 o 4-
I 2 2000 7 "4 " " “ * 5
über 2000 = . . . 6 -
Für die Almosen-Kassen treten in den Fällen unter
Nr. 1 —7 immer noch 1 tblr. — gr. und bey Be-
stätigung eines Patrimonial-Gerichts-Direktors, dessen
Sprengel über 100 Seelen faßt, zwey Prozent des
jährlichen Ertrages der Stelle zu obigen Taren hinzu.
Bestätigung eines Pfarrers, eines Diakonus oder Pfarr-
Substituten mit Hoffnung der Nachfolge, ingleichen ei-
nes Kaplans oder Frühmessers:
a) wenn die Stelle unter 300 thlr. einträagt . 3
b) 300 thlr. bis 400 thr.
c) über 400 thlr. bis 600 thr. 6=
d) * 600 : 800 " * " * 8
e) 800 = "4 0
Hoffnung der Nachfolge:
a) wenn die Stelle nicht über 100 thlr. trägt 1 —
( 30 0
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