Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

186 
Anmerkung 2. 
Auch rücksichtlich der in dem vorstehenden Paragraphen beobachteten 
Ordnung gilt die Anmerkung zu F. 87. 
L. Konzessionen und Privilegien. 
g. 89. 
1) Privilegien . . . . . . . 5 thlr. 
bis 50 
2) Konzessionen zu einem Gewerbe oder Handel 2 
bis 20 
3) Konfirmation von Innungs-Artikeln. . . 1 
« bis 2 
M. Dispensationen. 
r*) In kirchlichen Angelegenheiten- 
- 
(Zum Waisen-Instituts-Fonds.) 
Gestattung nur zweymahligen Aufgebothes verlobter Personen 2 
is 5 
- nur einmahligen Aufgebothes . 5 
bis 20 
- der Trauung an demselben Sonntage, wo das 
letzte Aufgeboth geschieht . . . . 2 
bis 10 
- der Trauung außerhalb des Wohnortes oder des 
Geburtsortes eines der Verlobten . . 1 
bis 2 
- einer Haustrauung . . . 1 
bis 15 
- die Taufe eines neugebornen Kindes über 20 Tage 
binaus zu verschieben, für jeden weiteren Tag — 
(Zum Schullehren-Wiawen-Füäkus.) 
Gestattung der stillen Trauung ohne alles Aufgeboth in Noth- 
fällen *l v - - «- « 1 
bis 50 
III- 
I II I I 
v 2 1 r—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.