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burg-Sondershausen, Reuß-Greiz, Reuß-Schleitz und Reuß-Lobenstein und
Ebersdorf — des Herzogthumes Nassau und der freien Stadt Frankfurt
einerseits, und Seine Majestät, der König der Niederlande, andererseits, von
gleichem Wunsche beseelt, die Handels-Verbindungen und den Austausch der
Erzeugnisse der beiderseitigen Staaten möglichst auszudehnen., sind zu diesem
Zwecke übereingekommen in Unterhandlungen zu treten, und haben zu Bevoll-
mächtigten hierzu ernannt:
Seine Majestät, der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren geheimen Legations-Rath Ernst Michgölis, Kitker
des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der
Schleise, Offizier der Französischen Ehrenlegion, Kommandeur des
Civil-Verdienstordens der Königlich Bayerschen Krone, Ritter des
Königlich Saächsischen Civil-Verdienstordens, Komthur des Ordens der
Königlich Württembergschen Krone, Kommandeur des Grohherzoglich
Badenschen Ordens vom Zähringer Löwen, Kommandeur zweiter Klasse
des Kurfürstlich Hessischen Hausordens vom goldenen Löwen und des
Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Ordens und Komthur des Großher-
zoglich Sächsischen Hausordens vom weißen Falken;
Allerhöchst-Ihren geheimen Ober-Finanzrath Karl Ludolph Windhorn,
Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens zweiter Klasse,
des ECivil-Verdienstordens der Königlich Bayerschen Krone und des
Königlich Sachsischen Civil-Verdienstordens, und
Allerhöchst-Ihren geheimen Ober-Regierungsrath Friedrich Wilhelm
Westphal, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens
dritter Klasse mit der Schleife, Offizier der Französischen Ehrenlegion; und
Seine Majestat, der König der Niederlande:
Allerhöchst-Ihren Legations-Rath und Geschäftstrager bei der freien Stadt
Frankfurt, Friedrich Heinrich Wilhelm von Scherff, Ritter
des Königlich Niederländischen Lowen-Ordens, des Kurfürstlich Hessischen
Hausordens vom goldenen Löwen und des Großherzoglich Sachsischen
Hausordens vom weißen Falken, und
den Direktor des allgemeinen Entrepots und Sekretar der Handelskammer
zu Amsterdam, Johann Jakob Rochussen, Ritter des Königlich
Niederländischen Lvöwen-Ordens;
welche, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, die folgenden Artikel festge-
stellt und unterzeichnet haben.